Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Karl-Brückner-Straße, Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Für den Teilbereich der Karl-Brückner-Straße ab Hs.Nr. 2 bis Hs.Nr. 9 besteht bereits seit Oktober 2016 ein verkehrsberuhigter Bereich. 
Nun wurde von einem Anwohner die Erweiterung auf den verbliebenen Bereich bis Hs.Nr. 30 bzw. bis Einmündung Pezoldstraße beantragt. 

In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Verkehrsregeln:
  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 

Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist in einem Wohngebiet wie in der Karl-Brückner-Straße in erster Linie von Vorteil.
Allerdings bedeutet es für die Anwohner zunächst, dass dann das Parken auf öffentlichem Straßengrund außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. 
Eine Kennzeichnung von Parkflächen auf öffentlichem Straßengrund ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich. Die Grenzen zwischen öffentlichem Straßengrund und Privatgrund sind im betroffenen Bereich kaum ersichtlich. Die Anwohner bzw. deren Besucher parken bisher teils auf öffentlichem Straßengrund und teils auf Privatgrund (in gegenseitiger Abstimmung der Anwohner). 


Im Rahmen der Prüfung des Antrages wurden deshalb die beteiligten Grundstückseigentümer um Stellungnahme gebeten. Einige der Anwohner haben kaum eigenen Grund, auf dem sie selbst bzw. ihre Besucher parken können. Ein Wegfall der bisherigen Parkmöglichkeiten wäre unzumutbar. Gleichzeitig wurde aber auch beklagt, dass immer wieder auswärtige Fahrzeuge in der Karl-Brückner-Straße abgestellt werden, die den ohnehin schon knappen Parkraum zusätzlich einschränken und zudem noch den Verkehr behindern. Das kann durch die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs unterbunden werden. 

Nachdem mit fachlicher Beratung durch die kommunale Verkehrsüberwachung und die Polizei unterschiedliche Möglichkeiten geprüft wurden, wurde dem Vorschlag der Anwohner zugestimmt, für diese entsprechende Ausnahmegenehmigungen auszustellen. Voraussichtlich wird pro Haushalt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Ein Anspruch auf eine Parkmöglichkeit entsteht daraus nicht. Die Anwohner erhalten lediglich die Möglichkeit, unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, so zu parken wie bisher. Der eingezeichnete, zeitlich befristete Parkplatz wird aufgelöst. In einer gemeinsamen Besprechung wurde dies mit den Anwohnern abgestimmt und die Standorte der Verkehrszeichen festgelegt.

Beschluss

Für den Teilbereich der Ortsstraße Karl-Brückner-Straße beginnend, bei der Abzweigung Pezoldstraße bis zum Anwesen Hs.Nr. 30, wird ein verkehrsberuhigter Bereich durch die Verkehrszeichen 325.1-40 (Anfang/Ende) angeordnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 11:43 Uhr