Fl.Nr. 265/18, Gmkg. Gößweinstein;
Aufstockung der Doppelgarage mit Außentreppe und Dachterrasse
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 265/18 der Gemarkung Gößweinstein soll die bestehende Garage um ein Stockwerk (Wohnräume) mit Dachterrasse und Außentreppe erhöht werden.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des verbindlichen Bebauungsplans „A“ Stempferhof - Büchenstock – Steinacker, von dem Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BaugB wie folgt beantragt werden:
- Festsetzung Haupt- und Nebengebäude
Nebengebäude (Garage) wird jetzt auch Hauptgebäude, welchem zugestimmt werden kann (Grundstücksnachbar keine Einwände zum geplanten Bauvorhaben erhoben)
- Maximale Anzahl der Wohneinheiten (1 WE)
Das Bestandsgebäude wurde bereits 1985 als Zweifamilienhaus genehmigt, bevor 1987 der Bebauungsplan rechtskräftig wurde.
- Dacheindeckung
Garagen müssen die gleiche Dachform vom Hauptgebäude übernehmen, die bestehende Garage weist bereits ein Flachdach auf (Dachterrasse)
Beschluss
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die:
- Garage wird nun nach der Aufstockung ein Hauptgebäude (Wohnräume)
- Zweifamilienhaus anstelle eines Einfamilienhauses
- Dacheindeckung/Dachform nach Aufstockung erneut Flachdach (Terrasse)
erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2022 11:43 Uhr