Fl.Nr. 265/18, Gmkg. Gößweinstein; Aufstockung der Doppelgarage mit Außentreppe und Dachterrasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 265/18 der Gemarkung Gößweinstein soll die bestehende Garage um ein Stockwerk (Wohnräume) mit Dachterrasse und Außentreppe erhöht werden.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des verbindlichen Bebauungsplans „A“ Stempferhof - Büchenstock – Steinacker, von dem Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BaugB wie folgt beantragt werden:
  1. Festsetzung Haupt- und Nebengebäude
Nebengebäude (Garage) wird jetzt auch Hauptgebäude, welchem zugestimmt werden kann (Grundstücksnachbar keine Einwände zum geplanten Bauvorhaben erhoben)
  1. Maximale Anzahl der Wohneinheiten (1 WE)
Das Bestandsgebäude wurde bereits 1985 als Zweifamilienhaus genehmigt, bevor 1987 der Bebauungsplan rechtskräftig wurde.
  1. Dacheindeckung
Garagen müssen die gleiche Dachform vom Hauptgebäude übernehmen, die bestehende Garage weist bereits ein Flachdach auf (Dachterrasse)

Beschluss

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die:
  1. Garage wird nun nach der Aufstockung ein Hauptgebäude (Wohnräume)
  2. Zweifamilienhaus anstelle eines Einfamilienhauses
  3. Dacheindeckung/Dachform nach Aufstockung erneut Flachdach (Terrasse)
erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 11:43 Uhr