Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Marktgemeinderatssitzung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.10.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth, nach beiliegendem Plan, soll in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Bauwerberin zu übernehmen.“

18.02.2020:

„Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 17.01.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Gemischte Baufläche (M).

Dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsarchitektin Nißlein vom 18.02.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Grundstücke Fl.Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834, alle Gmkg. Morschreuth: Dorfgebiet (MD)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 09.03.2020 bis 09.04.2020 durchgeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
23.03.2020

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt


X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Kreisbrandrat, 09.04.2020

Beschluss:

Es ist ein Hydrant vorhanden. Es sind ausreichend Flächen für die Feuerwehr vorhanden. Die Hinweise werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 30.03.2020

Der Verweis auf die Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, 01.04.2020

Beschluss:

Das Vorgehen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Diese hat keine Einwände. Die Hinweise werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 07.04.2020

Beschluss:

Das Vorgehen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Diese hat keine Einwände. Die Hinweise werden umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 23.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 11.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 25.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 06.04.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 26.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, 08.03.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Bayernwerk, 11.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 23.03.2020

Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren behandelt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Deutsche Telekom Technik GmbH
Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr
Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr
Kreisheimatpfleger
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Zweckverband der Abwasserentsorgung im Trubachtal
Bundesverwaltungsamt
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 13:23 Uhr