Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.02.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Dem vorliegenden Entwurf der Planungsgruppe Strunz vom 19.02.2019 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stempferhof – Büchenstock – Steinacker“ mit integriertem Grünordnungsplan inklusiv der der Eingriffsfläche zugeordneten Ausgleichsfläche wird zugestimmt:
Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Fl.Nr. 271, 271/3, /4, /5 und /6: künftig „Gewerbegebiet (GE)“
Fl.Nr. 268/1: künftig „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe)“
Fl.Nr. 268: künftig „sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO GEH)“
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 durchgeführt.
Gleichzeitig erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.
A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Nr.
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Gemeinde
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Stellungnahme (Datum)
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Keine Stellungnahme abgegeben
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Keine Einwände
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Keine weitere Beteiligung erwünscht
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1
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Ahorntal
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X
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2
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Pottenstein
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X
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3
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Obertrubach
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21.03.2019
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X
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X
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4
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Egloffstein
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29.01.2019?
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X
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X
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5
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Pretzfeld
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X
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6
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Ebermannstadt
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11.04.2019
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X
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7
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Wiesenttal
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X
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8
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Waischenfeld
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11.03.2019
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X
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X
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C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, vom 03.04.2019
Beschluss:
Als Bezugspunkt wird im weiteren Verfahren die Mitte der Gebäudeseite festgelegt, die zu der Straße ausgerichtet ist, über die die Verkehrserschließung erfolgt.
Die Erstellung des Flachdachs als Gründach wird aus den Festsetzungen herausgenommen.
Gemäß Abstimmung mit dem Autohaus Bayer mit dem Landratsamt Forchheim bleibt es bei der GRZ von 0,8 als Höchstgrenze. Die Bauantragsunterlagen werden entsprechend überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 16:0
2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, vom 10.04.2019
Beschluss:
Die externe Ausgleichsfläche wird im weiteren Verfahren mit Text und Kartenausschnitt in das Planwerk integriert. Genutzt wird die östlich des Weges liegende Teilfläche, die eine ausreichende Flächengröße aufweist. Die Pflanzung wird in einem ca. 10 m breiten Streifen östlich des Weges erfolgen.
Ob die über den Ausgleichsbedarf hinausgehende Fläche vom Vorhabenträger als Ökokontofläche für andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird, kann erwogen werden, ist für das vorliegende Verfahren jedoch nicht von Belang.
Abstimmungsergebnis: 16:0
3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, vom 11.04.2019
Beschluss:
Zum Thema Bodenschutz/Altlastverdacht befindet sich bereits ein entsprechender Hinweis im Textteil zum Bebauungsplan.
Für das eingeschränkte Gewerbegebiet (GEe) wurde nachgewiesen, dass das maximal zulässige Emissionskontingent im Tageszeitraum unter Berücksichtigung einer 3,40 m hohen Lärmschutzwand im Entladebereich eingehalten wird.
Für das Gewerbegebiet 1 und 2 (GE 1 und GE 2) wurde nachgewiesen, dass die geplanten Umbaumaßnahmen keinen relevanten Emissionsbeitrag leisten.
Festsetzungen für den Bauleitplan
Die Formulierung „Emissionen wie aus einem Mischgebiet“ wird durch „Gewerbegebiete, die das Wohnen nicht erheblich stören“ ersetzt.
Die nachfolgenden Emissionskontingente gelten für alle künftigen Neubauten, Änderungsvorhaben und Nutzungsänderungen:
· Baufeld nördlich Balthasar-Neumann-Straße, GEe, 53/38 dB (A)/qm
· Gewerbegebiet 1 (Tankstelle, Waschstraße), GE 1, 54/37 dB (A)/qm
· Gewerbegebiet 2 (Autohaus), GE 2, 39/37 dB (A)/qm.
Zum Hinweis für den Bauleitplan
Bezüglich Photovoltaik-Anlagen wird in den Textteil die Beachtung der „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lärmimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: 16:0
4. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 09.04.2019
Beschluss:
Schwerlastverkehr fährt nicht durch den historischen Ortskern von Gößweinstein. Insofern ergibt sich keine Zufahrt von der Balthasar-Neumann-Straße von Westen in das Gebiet. Die Planung sieht die Sicherung des aktuellen Bestandes vor und für das Autohaus lediglich die Erweiterung eines Werkstatt- und Ausstellungsgebäudes. An der Erschließung ändert sich nichts.
Wie aus der Planzeichnung ersichtlich, ist die Einmündung nicht Gegenstand des Geltungsbereichs. Im weiteren Verfahren wird im Textteil darauf hingewiesen, dass Bepflanzungen und Einfriedungen im Bereich von Einmündungen nicht höher als 80 cm sein dürfen.
Alle Stellplätze der Planung sind bereits Bestand. Probleme durch Blendwirkung sind dem Markt nicht bekannt. Sollten doch Probleme auftreten, werden diese durch geeignete Maßnahmen gelöst.
Ein entsprechender Hinweis wegen Werbung wird in den Textteil aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: 16:0
5. Regierung von Oberfranken, Landes- und Regionalplanung, 10.04.2019
Beschluss:
Eine Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 268 ist nicht mehr vorgesehen. Eine Festsetzung hinsichtlich des SO GEH ist deshalb hinfällig.
Für den Super-Preis-Baumarkt wird im weiteren Verfahren eine maximale Verkaufsfläche von 800 qm festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 16:0
6. Staatliches Bauamt Bamberg, 12.04.2019
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass weder Punkt 2.2 noch Punkt 2.3 Übernahmen in die textlichen Festsetzungen auslösen.
Zu Punkt 2.4 beschließt der Marktgemeinderat wie folgt:
Zum Bauverbot
Die mitgeteilte Ausnahmebefreiung von der Anbauverbotszone von 20,0 m wird zur Kenntnis genommen. Die straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenze wird noch eingetragen. Ein entsprechender Hinweis zu Werbe- und Hinweisschildern wird in den Textteil aufgenommen. Der Standort für den Werbepylon wird an die Stelle des bereits bestehenden Werbepylons verlegt. Die Hinweise zu Werbung jenseits der Anbauverbotszone werden in den Textteil aufgenommen.
Zur Erschließung
Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über das untergeordnete Straßennetz. In den Textteil wird folgender Hinweis aufgenommen:
„Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den gewerblich genutzten Grundstücken zur St 2191 sind nicht zulässig. Das Baugebiet ist ausschließlich über die Balthasar-Neumann-Straße zu erschließen.“
Zu Sichtflächen
Die Sichtflächen werden nachrichtlich in die Plan-Darstellung aufgenommen. Der gewünschte Passus wird in den Textteil aufgenommen.
Zum Lärmschutz
Eine überschlägige Berechnung nach dem „Rechenmodell der „langen geraden Straße“ gemäß den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)“ mit den mitgeteilten Daten ergibt Beurteilungspegel von tags etwa 58 und nachts etwa 51dB(A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Gewerbegebiet von tags 65 und nachts 55 dB(A) sind deutlich unterschritten. Lärmschutzmaßnahmen werden folglich nicht erforderlich.
Die Berechnung wird in die Begründung aufgenommen.
Zu Sonstiges
Ein entsprechender Grünstreifen ist in der Planung bereits enthalten.
Blendwirkungen sind bisher aus dem Bestand nicht bekannt. Es wird ein entsprechender Hinweis im Textteil aufgenommen, dass bei Auftreten von Blendwirkungen die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen sind.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eventuell erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen
nicht vom Straßenbaulastträger übernommen werden. Auf die obigen Ausführungen zur durchgeführten Lärmberechnung wird verwiesen.
Der Beschlussbuchauszug wird im weiteren Verfahren mitversendet.
Abstimmungsergebnis: 16:0
7. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 13.03.2019
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt zu den einzelnen Punkten wie folgt:
1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Die Ausführungen dienen zur Kenntnis.
Bezüglich hohem Grundwasser / drückendem Wasser wird auf den im Textteil unter Hinweise und Empfehlungen bereits enthaltenen Punkt 7 (wasserdichte Kellerausführung) verwiesen.
2. Gewässerschutz, Abwasser, Niederschlagswasserbeseitigung
Im Textteil wird unter Hinweise und Empfehlungen der Punkt 4 entsprechend ergänzt.
3. Oberflächengewässer, Gewässerentwicklung, Überschwemmungsgebiet
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Beim schon seit längerem bestehenden Baubestand wurden noch keine Gefährdungen hinsichtlich oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers festgestellt.
4. Altlasten, Deponien, Bodenschutz
Das Landratsamt Forchheim ist am Verfahren beteiligt.
Bezüglich Altlasten ist ein wortgleicher Passus im Textteil unter Hinweise und Empfehlungen,
Punkt 8, bereits enthalten.
Abstimmungsergebnis: 16:0
8. Bayernwerk Bamberg, 15.03.2019
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
9. Deutsche Telekom Technik GmbH, 11.04.2019
Beschluss:
Der Bestand an TK-Anlagen wird zur Kenntnis genommen, ein entsprechender Hinweis auf Bestand und Kabelschutzanweisung wird in Begründung und Textteil aufgenommen. Der Lageplan wird der Begründung als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 16:0
10. Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Forchheim, 02.04.2019
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft vom 14.03.2019 bzw. Bereich Forsten vom 02.04.2019
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 18.03.2019
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
13. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe, 04.04.2019
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: 13:0
14. Kreisbrandrat, 11.04.2019
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
15. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 03.04.2019
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:
Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), Bamberg
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München