Datum: 30.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung
2 Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk"; Zustimmung zur Planung
3 Bürgerfragen
4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.07.2019
5 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
6 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019.pdf

zum Seitenanfang

1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.03.2019 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ der Ingenieurgesellschaft Weyrauther, Bamberg, vom 18.09.2018 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“

Weiterhin wurde u. a. beschlossen, dass zur Deckung des restlichen Kompensationserfordernisses noch weitere externe gemeindeeigene Ausgleichsflächen notwendig sind, die mit entsprechenden naturschutzrechtlichen Aufwertungsmaßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde belegt werden.

Zudem wurde beschlossen, dass die Stellungnahme des Fachbereiches Umweltschutz am Landratsamt Forchheim zur Kenntnis genommen wird.
Die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens liegen vor.

Festsetzungen hinsichtlich der Ausgleichsflächen sowie der Lärmimmissionen wurden in den Planentwurf aufgenommen.
Der entsprechende Planentwurf wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern überlassen.

Beratung

Herr Hellmich vom Büro Weyrauther erklärt die Festsetzungen hinsichtlich der Ausgleichsflächen und des Immissionsschutzes und beantwortet die hierzu gestellten Fragen.
Bei den Festlegungen des Immissionsschutzes handelt es sich um Werte, welche vom Gutachter nach anerkannten Regeln berechnet und mit dem Landratsamt Forchheim abgestimmt wurden.

Beschluss

Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ der Ingenieurgesellschaft Weyrauther, Bamberg, vom 30.07.2019 ist Grundlage der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk"; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 22.01.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegenden Plan, soll in „Sonderbaufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

„Zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes wird der Aufstellung eines  Bebauungsplanes in Gößweinstein zugestimmt.
Es soll ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Biomasseheizkraftwerk“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 339, Gmkg. Gößweinstein
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nrn. 805, Gmkg. Gößweinstein
Im Süden: durch das Grundstück Fl. Nrn. 802, Gmkg. Gößweinstein
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nrn. 7/5, Gmkg. Gößweinstein
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

Beratung

Herr Hellmich vom Büro Weyrauther erklärt die Festsetzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes.
Die Festlegung der Gebäudehöhe mit 12 m wird kritisch gesehen. Diese ist jedoch nötig, da bei der Anlieferung von Hackschnitzeln mittels Containerfahrzeug und einer Länge der Container von bis zu 8 m diese Gebäudehöhe zum Abkippen benötigt wird.
Zur Staatsstraße hin soll ein Wall errichtet werden, welcher auch bepflanzt wird. Das Gebäude ist deshalb und wegen des südlich gelegenen Knocks nicht vollständig einzusehen.
Es werden noch externe Ausgleichsflächen benötigt. Die Planung hierüber ist bereits im Laufen.
Ebenso wird erwartet, dass das Landratsamt Forchheim eine Berechnung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm) einfordert.
Die Anlieferungszeit für Hackschnitzel wird von werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr festgelegt. In diesem Zeitraum ist auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen wegen des Schulbetriebes zu verzeichnen. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass der Betreiber von sich aus Anlieferungszeiten wählt, welche nicht mit den Schulverkehrszeiten kollidieren.

Es ist darauf zu achten, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Verbreiterung der Zufahrt zum Mittelschulpausenhof zulassen.

Hinsichtlich der vom Markt Gößweinstein beauftragten Erstellung eines Teilenergienutzungsplanes ist wiederholt mitzuteilen, dass dieser auch die Prüfung möglicher Standorte für ein Biomasseheizkraftwerk beinhaltet. Die jetzige Planung und die damit anfallenden Kosten gehen deshalb auf Risiko des Antragstellers.  

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein, künftig „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzung erneuerbarer Energien (S NEE)“

Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraft“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein: sonstiges Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energie  (SO NEE)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Bürgerfragen, welche die Tagesordnung nicht betreffen, lieg en nicht vor.

zum Seitenanfang

4. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 4

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Berichtspunkte lie gen nicht vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 3

„Der Auftrag zur Erstellung eines Teilenergienutzungsplanes für ein gemeinschaftliches Wärmeversorgungssystem im Markt Gößweinstein wird zum Angebotspreis von 31.898,66 € an die Energieagentur Nordbayern, Nürnberg, vergeben.“

bekannt gegeben.

zum Seitenanfang

6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 01.08.2019 15:21 Uhr