Datum: 25.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der Marktgemeinderätin Kerstin Hölzel
2 Bürgerfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.05.2019
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund des Ausscheidens von Herrn Jürgen Kränzlein und des Nachrückens von Frau Kerstin Hölzel
6 Bestellung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
7 Bestellung eines Stellvertreters für den Schulverbandsrat Bernhard Vogel
8 Bestellung eines Stellvertreters für die Verbandsrätin Gisela Stielper-Unglert in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe
9 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung" um das Grundstück Fl.Nr. 862/1, Gmkg. Gößweinstein; Beendigung des Verfahrens
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vereidigung der Marktgemeinderätin Kerstin Hölzel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 1

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.05.2019 hat der Marktgemeinderat das Nachrücken der Listennachfolgerin  Kerstin Hölzel aus Sattelmannsburg für Herrn Jürgen Kränzlein als Marktgemeinderätin nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

Es ist vorgesehen, dass der Erste Bürgermeister die Vereidigung von Frau Hölzel vornimmt und Frau Hölzel die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO leistet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Beratung

Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung von Frau Hölzel vor und Frau Hölzel leistet die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“


Im Nachgang wird ein Nachruf auf das mittlerweile verstorbene ehemalige Marktgemeinderatsmitglied Jürgen Kränzlein verlesen und diesem mit einer Schweigeminute gedacht.

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2. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Bürger sind nicht anwesend. Bürgeranfragen liegen daher nicht vor.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Berichtspunkte liegen nicht vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05.2019, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden  die Beschlüsse
Nr. 3
„Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, das IB Seuss aus Amberg mit den Leistungsphasen 5 – 9 für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hartenreuth – Leutzdorf sowie der örtlichen Bauüberwachung und der Mitwirkung im Zuwendungsverfahren zu beauftragen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.“
und Nr. 4
„Der Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der Stelle der Assistenz des Ersten Bürgermeisters und des Tourismusbüros wird unbefristet auf 30 Wochenstunden festgelegt.“
bekanntgegeben.  

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5. Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund des Ausscheidens von Herrn Jürgen Kränzlein und des Nachrückens von Frau Kerstin Hölzel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Herr Jürgen Kränzlein war jeweils Mitglied im Tourismus– und Kulturausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem war Herr Kränzlein Stellvertreter für Herrn Georg Bauernschmidt im Bau- und Umweltausschuss.
Die Besetzung der Ausschüsse bzw. die Stellvertreterregelung ist deshalb neu festzulegen.

Folgender Vorschlag der Fraktion SPD ist eingegangen:

Tourismus- und Kulturausschuss:
 
Mitglied: Kerstin Hölzel
Stellvertreter: Bernhard Vogel

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied: Bernhard Vogel
Stellvertreterin: Kerstin Hölzel

Bau- und Umweltausschuss:

Mitglied: weiterhin Georg Bauernschmidt
Stellvertreterin: Kerstin Hölzel

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages der Fraktion SPD wird die Ausschussbesetzung wie folgt geändert:
Tourismus- und Kulturausschuss:
 
Mitglied: Kerstin Hölzel
Stellvertreter: Bernhard Vogel

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied: Bernhard Vogel
Stellvertreterin: Kerstin Hölzel

Bau- und Umweltausschuss:

Mitglied: weiterhin Georg Bauernschmidt
Stellvertreterin: Kerstin Hölzel

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bestellung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Auf Grund des Ausscheidens des bisherigen Vorsitzenden Jürgen Kränzlein ist ein anderes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zum Vorsitzenden zu bestellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestimmt Marktgemeinderätin Tanja Rost zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bestellung eines Stellvertreters für den Schulverbandsrat Bernhard Vogel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Herr Jürgen Kränzlein war Stellvertreter für Schulverbandsrat Bernhard Vogel in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Gößweinstein. Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Kränzlein aus dem Marktg emeinderat ist ein Stellvertreter für Bernhard Vogel neu zu bestimmen.

Folgender Vorschlag der Fraktion SPD ist eingegangen:
Stellvertreterin für Schulverbandsrat Bernhard Vogel: Kerstin Hölzel

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages der Fraktion SPD ergeht folgender Beschluss:

Der Markt Gößweinstein entsendet Frau Kerstin Hölzel als Stellvertreterin für Herrn Bernhard Vogel in die Schulverbandsversammlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bestellung eines Stellvertreters für die Verbandsrätin Gisela Stielper-Unglert in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 8

Sachverhalt

Herr Jürgen Kränzlein war Stellvertreter für Zweckverbandsrätin Gisela Stielper-Unglert in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe. Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Kränzlein aus dem Marktgemeinderat ist ein Stellvertreter für Gisela Stielper-Unglert neu zu bestimmen.

Folgender Vorschlag der Fraktion SPD ist eingegangen:

Stellvertreter für Frau Gisela Stielper-Unglert in ZV Wiesentgruppe wird Herr Jonas Stielper aus Gößweinstein.

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages der Fraktion SPD wird Herr Jonas Stielper  als Stellvertreter für Frau  Gisela Stielper-Unglert in die  Versammlung  des Zweckverbandes  zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Büchenstock-Erweiterung" um das Grundstück Fl.Nr. 862/1, Gmkg. Gößweinstein; Beendigung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2016 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Änderung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des qualifizierten Bebauungsplanes „Büchenstock-Erweiterung“ wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes zugestimmt.
Der Plan erhält den Namen „Büchenstock-Erweiterung – 1. Änderung“.
Auf der Fl.Nr. 862/1 soll ebenfalls ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 862/1, 858/6 und 858/8, alle Gemarkung Gößweinstein.
Es ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: bestehende Waldfläche Fl.Nr. 864
Im Osten: durch das bereits beplante Grundstück Fl.Nr. 858/30 und das Waldgrundstück Fl. Nr. 862
Im Süden: durch die öffentliche Straßenfläche Oberer Büchenstock Fl.Nr. 858/3 sowie die bereits beplanten Grundstücke Fl.Nr. 858/29 und 858/30
Im Westen: durch das unbebaute Grundstück Fl.Nr. 866 sowie das bereits beplante Grundstück Fl.Nr. 858/29“

Ende Oktober 2017 ist beim Markt Gößweinstein der erste, nach den Vorgaben der Bauwerber gefertigte Planungsentwurf eingegangen. Mit Schreiben vom 06.11.2017 haben die Bauwerber nun mitgeteilt, dass sie sich entschlossen haben, das Projekt aufzugeben. Anderweitiges Interesse an der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist nicht bekannt.
Die Kosten für die bereits entstandenen Planungsaufwendungen sind nach dem geschlossenen Vertrag von den Bauwerbern zu übernehmen.

In der Marktgemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Beschluss des Marktgemeinderates Gößweinstein vom 13.12.2016 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Änderung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des qualifizierten Bebauungsplanes „Büchenstock-Erweiterung“ wird nicht aufgehoben. Das Verfahren wird derzeit ruhend gestellt. Der Sachverhalt ist im 1. Halbjahr 2019 dem Marktgemeinderat vorzulegen.“

Seit der letzten Beschlussfassung ist eine Bearbeitung des Sachverhaltes nicht mehr notwendig gewesen. Ein Bedarf für die für die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches ist nicht erkennbar.

Beschluss

Der Beschluss des Marktgemeinderates Gößweinstein vom  13.12.2016 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Änderung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des qualifizierten Bebauungsplanes „Büchenstock-Erweiterung“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 25.06.2019 ö 10

Sachverhalt

Es wird angemerkt, dass durch die Übernahme des Vorsitzes im Rechnungsprüfungsausschuss durch Marktgemeinderätin Ro st ein neuer stellvertretender Vorsitzender zu bestellen ist. Dies soll in der nächsten Marktgemeinderatssitzung erfolgen.

Datenstand vom 26.06.2019 11:12 Uhr