Datum: 26.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2019
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2019
3 Fl.Nr. 359, 362 und 364, Gmkg. Morschreuth; Errichtung von Sanitäranlagen, Catering-Container und Parkplätzen
4 Fl.Nr.6, 16, 16/2/T, und 17/T, Gmkg. Leutzdorf; Neubau Feuerwehrgerätehaus Leutzdorf
5 Ausweisung eines provisorischen Wohnmobilstellplatzes auf dem Friedhofparkplatz
6 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2019 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Berichtspunkte und Bekanntgaben vor.

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3. Fl.Nr. 359, 362 und 364, Gmkg. Morschreuth; Errichtung von Sanitäranlagen, Catering-Container und Parkplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2019 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.10.2018 stimmte der Bau- und Umweltausschuss der Errichtung von Sanitäranlagen, Catering-Container und Parkplätzen sowie der Anlegung von Erdwällen und einer Freisitzfläche mit Feuerstelle zu.
Mit Schreiben vom 05.02.2019 bittet das Landratsamt Forchheim um erneute Stellungnahme, da gegenüber der ursprünglichen Planung eine veränderte Parkplatzanordnung und eine veränderte Zufahrt sowie auf dem Erdwall um den Hütten, Catering und WC-Bereich eine neue Gabionenwand errichtet werden soll.

Die Zufahrt erfolgt nun gegenüber der ursprünglichen Planung gleich nach dem Gasthof „Zur Guten Einkehr“ rechts auf das Grundstück Fl.Nr. 359. Von da an teilt sich im Verlaufe die Zufahrt zum vorhandenen Campingplatz und eine Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen für die Hütte auf. In der vorangegangenen Planung erfolgte die Zufahrt erst kurz vor der Scheune (auf Fl.Nr. 365) zu den Parkplätzen.

Der geplante Erdwall um das Hüttengelände war ursprünglich mit einer Höhe von ca. 2,50 m geplant und soll nun eine Höhe von 2,40 m als Gabionenwand erhalten, wovon ca. die halbe Wandhöhe mit Erdreich angeschüttet wird. Die ursprüngliche Zufahrt von der Scheune aus erhält eine Schranke.

Die Gesamtzahl an Stellplätzen hat sich von 30 Stellplätze auf 34 Stellplätze erhöht.

Beschluss

Der geänderten Planung vom 19.12.2018/05.02.2019 hinsichtlich der Zufahrt, des veränderten Erdwalls (mit Gabionenwand) sowie der Anordnung der Stellplätze auf den Fl.Nr. 359, 362, 363 und 364 der Gemarkung Morschreuth wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr.6, 16, 16/2/T, und 17/T, Gmkg. Leutzdorf; Neubau Feuerwehrgerätehaus Leutzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Anstelle des bestehenden alten Feuerwehrhauses in Leutzdorf soll ein neues Feuerwehrhaus auf den derzeitigen Fl.Nrn. 6, 16, 16/2T und 17/T der Gemarkung Leutzdorf entstehen.
Für den Neubau sind auf dem Baugrundstück Stellplätze erforderlich, die aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht nachgewiesen werden können. Von der „Satzung des Marktes Gößweinstein über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung vom 18.07.2018)“ ist deshalb eine Abweichung gem. § 5 der Satzung erforderlich.

Beschluss

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf den Fl.Nrn. 6, 16, 16/2T und 17/T der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Die erforderlichen Stellplätze können auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden. Nach § 63 BayBO i. V. m. § 5 der Stellplatzsatzung des Marktes Gößweinstein wird deshalb eine Abweichung vom notwendigen Stellplatznachweis bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung vom Stellplatznachweis wird hierzu erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Ausweisung eines provisorischen Wohnmobilstellplatzes auf dem Friedhofparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Der provisorische Wohnmobilstellplatz am Parkplatz des ehemaligen Hallenbades steht nicht mehr zur Verfügung. Es besteht deshalb die Möglichkeit auf dem Friedhofparkplatz ebenfalls ein Provisorium auszuweisen, bis der Multifunktionsplatz (mit Wohnmobilstellplatz) errichtet ist.
Hierfür würde sich die letzte Reihe anbieten.

Beschluss

Die letzte Reihe auf dem Friedhofparkplatz soll als Provisorium für Wohnmobilstellplätze zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 04.03.2019 10:42 Uhr