Datum: 18.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des Marktgemeinderates Stefan Richter
2 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung
3 Ausweisung eines Gewerbegebietes auf den Grundstücken Fl.Nr. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung
4 Bürgerfragen
5 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 31.07.2018
6 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
7 Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund des Ausscheidens von Herrn Peter Helldörfer und des Nachrückens von Herrn Stefan Richter
8 Einstellung der Bezuschussung der Caritas-Sozialstation Ebermannstadt
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vereidigung des Marktgemeinderates Stefan Richter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 1

Sachverhalt

In der Sitzung am 31.07.2018 hat der Marktgemeinderat das Nachrücken des Listennachfolgers  Stefan Richter aus Leutzdorf für Herrn Peter Helldörfer als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

Es ist vorgesehen, dass der Erste Bürgermeister die Vereidigung von Herrn Richter vornimmt und Herr Richter die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO leistet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Beratung

Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung von Herrn Richter vor und Herr Richter leistet die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

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2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 17.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen, soll von derzeit „landwirtschaftliche Fläche“ in „gewerbliche Fläche (G)“ geändert werden.“

Vom Ingenieurbüro Weyrauther aus Bamberg wurde ein entsprechender Vorabzug des Änderungsplanes gefertigt, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde.

Beratung

Herr Brust und Herr Hellmich vom Büro Weyrauther erläutern die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes anhand der erstellten Planung.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf des Ingenieurbüros Weyrauther vom 18.09.2018 für die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen, von „landwirtschaftliche Fläche“ in „gewerbliche Fläche (G)“ wird zugestimmt.
Der Entwurf ist Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Ausweisung eines Gewerbegebietes auf den Grundstücken Fl.Nr. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 17.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben in Bösenbirkig wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zugestimmt.
Es soll ein „Gewerbegebiet (GE)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, alle Gmkg. Stadelhofen.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Fl.Nr. 1651/6, Gmkg. Stadelhofen, öffentliche Straßenfläche
Im Osten: Fl.Nr. 1651/1, Gmkg. Stadelhofen, öffentliche Straßenfläche
Im Süden: Fl.Nr. 1767, Gmkg. Stadelhofen, öffentliche Straßenfläche, Staatsstraße
Im Westen: Fl.Nr. 1647/2, Gmkg. Stadelhofen, landwirtschaftliche Fläche“

Vom Ingenieurbüro Weyrauther aus Bamberg wurde ein entsprechender Vorabzug des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen gefertigt, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde.
H. Brust vom IB Weyrauther wird die Planung in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Beratung

Herr Hellmich und Herr Brust vom Büro Weyrauther erklären anhand einer Präsentation die Planung hinsichtlich des Sickerbeckens, die Bauverbotszone, die Baubeschränkungszone sowie die Sichtdreiecke. Die Sickerfähigkeit des Bodens wurde mit einem Sickerversuch festgestellt. Das Rückhaltevolumen des Beckens für die Entsorgung des Oberflächenwassers soll ein Volumen von 250 – 300 m³ haben. Der Überlauf entwässert in den Straßengraben. Das Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserdruckleitung entsorgt.

Im Marktgemeinderat werden teilweise die vorgeschlagenen Festsetzungen zur Länge und Höhe von Gebäuden sowie der Ausschluss von Anlagen, welche einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, diskutiert.

B. Textliche und zeichnerische Festsetzungen

I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 und 1 a Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung 

Beschluss:

1. Der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  13:1

Beschluss:

2. Der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  12:2

Beschluss:

3. Der Festsetzung der Bauweise und der Baugrenzen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  12:2

Beschluss:

4. Der Festsetzung der Verkehrsflächen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

5. + 6. Der Festsetzung der Grün- und Wasserflächen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

7. Den Festsetzungen der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  13:1

Beschluss:

8. Den Festsetzungen zum Immissionsschutz wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

9. Den Festsetzungen zur Wasserver- und Entsorgung wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

10. Den sonstigen Festsetzungen und Planzeichen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  13:0

Anmerkung: MGR Beck befand sich während der Abstimmung nicht im Raum.

II. Örtliche Bauvorschriften und gestalterische Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. Art. 81 der Bayerische Bauordnung (BayBO)    

Beschluss:

1. Den Festsetzungen für das Dach wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  13:0

Anmerkung: MGR Beck befand sich während der Abstimmung nicht im Raum.

Beschluss:

2. Den Festsetzungen für die Fassaden wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

3. Den Festsetzungen für Stellplätze, Garagen und Nebengebäude wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

4. Den Festsetzungen für Einfriedungen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

5. Den Festsetzungen für Aufschüttungen und Abgraben wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Veränderungen gegenüber der vorhandenen Geländeoberkante sind bis max. 0,50 m zulässig.

Abstimmung:  13:0

Anmerkung: MGR Lang befand sich während der Abstimmung nicht im Raum.

Beschluss:

6. Den Festsetzungen für Werbeanlagen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  13:0

Anmerkung: MGR Lang befand sich während der Abstimmung nicht im Raum.

Beschluss:

C. Den Hinweisen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  13:0

Anmerkung: MGR Lang befand sich während der Abstimmung nicht im Raum.

Beschluss:

D. Den nachrichtlichen Übernahmen wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss:

Gehölzliste. Der Gehölzliste wird wie vorliegend zugestimmt.

Abstimmung:  14:0

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf des Ingenieurbüros Weyrauther vom 18.09.2018 zur Ausweisung  eines Gewerbegebietes (GE) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen, wird mit der beschlossenen Änderung bei B. II. 5. zugestimmt.
Der Entwurf ist Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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5. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 31.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 5

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters
Die Marktgemeinderatssitzung am 25.09.2018 beginnt bereits um 18:00 Uhr.

Das Hallenbad Gößweinstein mit entsprechendem Umgriff wurde an die Familie Müller aus Herzogwind verkauft. Familie Müller will in das Gebäude Wohnungen einbauen.   

Der ehemalige Marktgemeinderat Helldörfer hat die Einladung zu seiner Verabschiedung anlässlich des Ehrungsabends am 14.09.2018 nicht angenommen. Eine Verabschiedung durch den Ersten Bürgermeister ist nicht gewünscht. Der in vergangenen Marktgemeinderatssitzung geäußerte Wunsch auf Verabschiedung kann deshalb seitens der drei Bürgermeister nicht erfüllt werden. Sollte es dennoch Wege für eine Verabschiedung geben, mögen diese bitte mitgeteilt werden. Es wird auch die Meinung vertreten, dass eine sich das Thema „Verabschiedung“ erledigt hat. 
  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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7. Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund des Ausscheidens von Herrn Peter Helldörfer und des Nachrückens von Herrn Stefan Richter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 7

Sachverhalt

Herr Peter Helldörfer war im Haupt- und Finanzausschuss Mitglied sowie im Bau- und Umweltausschuss Vertreter für Herrn Georg Rodler.
Die Besetzung der Ausschüsse bzw. die Vertreterregelung ist deshalb neu festzulegen.

Folgender Vorschlag der Fraktion CSU/Jugend und Frauen ist eingegangen:

Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss: Georg Rodler; Vertreter Stefan Richter
Mitglied im Bau- und Umweltausschuss: Stefan Richter für Georg Lang; Vertreter Manfred Eckert
Vertreter für Georg Rodler im Bau- und Umweltausschuss: Georg Lang 

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages der Fraktion CSU/Jugend und Frauen wird die Ausschussbese tzung wie folgt geändert:

Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss: Georg Rodler; Vertreter Stefan Richter
Mitglied im Bau- und Umweltausschuss: Stefan Richter für Georg Lang; Vertreter Manfred Eckert
Vertreter für Georg Rodler im Bau- und Umweltausschuss: Georg Lang 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Einstellung der Bezuschussung der Caritas-Sozialstation Ebermannstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Caritas-Sozialstation Ebermannstadt erhält vom Markt Gößweinstein derzeit jährlich einen Zuschuss von 0,76 € je Einwohner. Für das Jahr 2017 wurden 3.088,064 € überwiesen.
Bei dem Zuschuss des Marktes handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Begründet wird diese damit, dass die Caritas-Sozialstation Bürgerinnen und Bürger des Marktes Gößweinstein betreut und in Ebermannstadt eine Tagespflegeinrichtung vorhält, welche die nächste erreichbare für die Bürger des Marktes Gößweinstein war.
In Gößweinstein wurde durch das BRK, Kreisverband Forchheim, ebenfalls eine Tagespflegeeinrichtung mit ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst eröffnet. Zudem gibt es im Markt Gößweinstein private Anbieter für den ambulanten Pflegedienst.
Eine alleinige Bezuschussung der Caritas-Sozialstation Ebermannstadt ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Da seitens des Marktes Gößweinstein jedoch nicht alle sozialen Einrichtungen bezuschusst werden können, wird vorgeschlagen, die jährliche Bezuschussung für die Caritas-Sozialstation Ebermannstadt einzustellen.

Beschluss

Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen sozialen Einrichtungen wird eine Zuschuss für die Caritas-Sozialstation Ebermannstadt ab dem Jahr 2018 nicht mehr gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.09.2018 ö 9

Sachverhalt

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass jede Veranstaltung von politischen Parteien im Zeitraum von 6 Wochen vor stattfinden Wahlen nicht mehr im Mitteilungsblatt des Marktes abgedruckt werden , auch wenn es sich nicht um politische Veranstaltungen handelt.

Die Beschwerden hinsichtlich des Betriebes (Lärm, abgestellte Autos) einer privaten Autowerkstatt im Baugebiet Etzdorf-Ost wurden angesprochen. Die Beschwerden sind der Verwaltung bekannt. Seitens des Marktes besteht jedoch keine rechtliche Handhabe. Dem Beschwerdeführer wurde geraten, die Problematik in Zusammenarbeit mit der weiteren Nachbarschaft mit dem Betreiber der Autowerkstatt zu regeln.
Sollte kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden, wäre das Landratsamt Forchheim zuständig (wohl Immissionsschutz).

Datenstand vom 20.09.2018 16:18 Uhr