Datum: 24.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2018
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2018
3 Fl.Nr. 789/1, Gmkg. Morschreuth; Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage
4 Fl.Nr. 1457, Gmkg. Leutzdorf; Neubau einer Maschinenhalle mit Hackschnitzellager
5 Fl.Nr. 236/1, Gmkg. Wichsenstein; Abbruch Scheune u. Nebengebäude, Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
6 Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG, Fl.Nr. 105 (Teilfläche), Gmkg. Kleingesee
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2018

Fenster Lagerhalle Freibadgebäude
Für den Austausch der Fenster in der Lagerhalle des Freibadgebäudes wurde der Auftrag an die Schreinerei Grün, Gößweinstein, zum Preis von 6.293,24 EUR vergeben.


Neubau Feuerwehrgerätehauses Behringersmühle
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Behringersmühle wurde der Auftrag für die Stahlbauarbeiten, Fassaden-/Dachbekleidung und Flaschner-/Fensterarbeiten zum Angebotspreis von 94.605,00 EUR an die Firma HWS Stahlbau, Bergrheinfeld, vergeben.
Für den Hauswasseranschluss für das Feuerwehrgerätehaus wurde der Auftrag zum Angebotspreis von 7.357,91 EUR an die Stadtwerke Ebermannstadt vergeben.


Mitverlegung Straßenbeleuchtungskabel Etzdorf
An die Bayernwerk AG wurde der Auftrag für die Mitverlegung von einem Straßenbeleuchtungskabel in einem Teilbereich von Etzdorf für rund 12.000,00 EUR erteilt.

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3. Fl.Nr. 789/1, Gmkg. Morschreuth; Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 3

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt war bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.02.2018 behandelt worden. Im damaligen Sachverhalt wurde von zwei Vollgeschossen gesprochen. In der Sitzung selbst konnte nicht geklärt werden, ob die Festsetzung im Bebauungsplan als „bis max. zwei Vollgeschosse oder „mind. zwei Vollgeschosse“ bedeutet. Vom Ersten Bürgermeister wurde deshalb in der letzten Sitzung im Tagesordnungspunkt „Protokollgenehmigung vorgebracht, diesen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung erneut zu behandeln, womit Einverständnis bestand.
Nach Prüfung sind von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hartberg-Schottenäcker“ folgende Befreiungen notwendig:
  1. Dachneigung 24° beantragt, .lt. BPl 42 – 48° erforderlich
  2. Dachüberstand an der Traufe 0,50 m beantragt, lt. BPl  bis max. 0,30 m zulässig
  3. Oberkante Gelände 0, 31m beantragt, lt. BPl bis max. 0,30 m über den höchsten Punkt natürlichen Geländes

Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich Wohnhäuser, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entsprechen und Dachneigungen von 38° bis 50° aufweisen.
Neben den notwendigen Befreiungen ist auch die Erschließung derzeit noch nicht gesichert, da das Baugrundstück nicht an der Wegefläche Fl.Nr. 746/3 der Gemarkung Morschreuth angrenzt. Die für die Erschließung betreffenden Grundstücksbesitzer haben zwar eine schriftliche Erklärung vorgelegt, in dem sie eine Erschließung für das künftige Baugrundstück zusichern, diese ist jedoch noch nicht ausreichend. Über die weitere Erschließung (Straßenbau, Verkehrssicherungspflicht, Kostenübernahme etc.) wird auf die Erschließungsvereinbarung vom 13.08.2012 verwiesen, in dem der Markt Gößweinstein keinerlei Verpflichtungen für die Erschließung etc, bzw. keinerlei Kosten in diesem Zusammenhang übernimmt. Dies gilt auch dafür, dass keine Räum- und Streupflicht besteht sowie die Müllabfuhr das künftige Hinterliegergrundstück (Fl.Nr. 789/1 Teilfläche) nicht anfährt.

Beratung

Es wird angefragt, ob für das geplante Bauvorhaben alles baurechtlich in Ordnung ist.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass seitens des Landratsamtes –Bauabteilung- keine Einwände bekannt sind .

Beschluss

Der Bauvoranfrage für ein Einfamilienwohnhaus mit Garage/Carport auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 789/1 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Erschließung (Angrenzung/Dienstbarkeit an Wegefläche Fl.Nr. 746/3, Gmkg. Morschreuth) nachgewiesen wird. Weiterhin wird auf die Erschließungsvereinbarung vom 13.08.2012 verwiesen, welche den Bauantragssteller bekannt ist.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hartberg-Schottenäcker“ werden nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt:

  1. Dachneigung 24°
  2. Dachüberstand Traufe 0,50 m
  3. Oberkante Gelände über höchsten natürlichen Geländepunkt 0,31 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 1457, Gmkg. Leutzdorf; Neubau einer Maschinenhalle mit Hackschnitzellager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1457 der Gemarkung Leutzdorf ist der Neubau einer Maschinenhalle mit Hackschnitzellager vorgesehen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück wie folgt dargestellt:
  1. Waldflächen
  2. Flächen für die Landwirtschaft – Flächen sind von Erstaufforstung freizuhalten
  3. Biotop mit Nummer
  4. Biotop ganz oder teilweise geschützt
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Aus dem Bauantrag geht nicht hervor, ob beim Antragsteller eine Privilegierung vorliegt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Neubau einer Maschinenhalle mit Hackschnitzellager auf der Fl.Nr. 1457, Gmkg. Leutzdorf, wird unter der Maßgabe erteilt, dass der Antragsteller für das geplante Bauvorhaben eine Privilegierung besitzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr. 236/1, Gmkg. Wichsenstein; Abbruch Scheune u. Nebengebäude, Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 236/1 der Gemarkung Wichsenstein ist derzeit noch mit einem Nebengebäude (Scheune etc.) bebaut, welches für das künftige Bauvorhaben abgebrochen werden soll. Anstelle der Scheune soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden.

Beratung

Aufgrund der engen Fahrbahn und für eine evtl. spätere Verbreiterung der Ortsstraße wäre es wünschenswert, dass der Abstand zwischen Wohnhaus (Nordseite) und Straße größer ausfällt .

Beschluss

Für die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 236/1 der Gemarkung Wichsenstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Hinsichtlich einer Vergrößerung des Abstandes zwischen Wohnhaus (Nordseite) zum Straßengrundstück wird mit den Antragstellern noch ein Gespräch geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG, Fl.Nr. 105 (Teilfläche), Gmkg. Kleingesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 105 der Gemarkung Kleingesee (insgesamt 21.810 m²) ist bereits teilweise bewaldet. Für eine weitere Teilfläche von 2.500 qm wird nun ein Antrag auf Erstaufforstungserlaubnis gestellt. Die Erstaufforstung soll als Laubwald erfolgen. Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft, Waldfläche und teilweise als „Fläche für die Landwirtschaft, Aufforstung auf Antrag möglich“ beschrieben. Die Aufforstungsfläche ist bereits von drei Seiten mit Wald umgeben.

Beschluss

Dem Erstaufforstungsantrag für eine Teilfläche von 2.500 qm auf der Fl.Nr. 105 der Gemarkung Kleingesee als Laubwald wird zugestimmt. Die naturnahe Waldrandgestaltung zur freien Grundstücksfläche (Wiese, Weg) ist gemäß den Vorgaben des Flächennutzungsplanes auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2018 ö 7

Sachverhalt

Es wird angefragt, welche Baumaßnahme derzeit am Marktplatz in Gößweinstein ausgeführt wird.
Hierzu wird mitgeteilt, dass durch den Bauhof die Gehwegplatten auf öffentlichen Grund erneuert werden.

Datenstand vom 26.04.2018 13:09 Uhr