Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein ab 01.05.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Doppelsporthalle Gößweinstein wird seit dem 07.03.2022 für den Schulsport als auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt. Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wird die Halle auch für den Vereinssport genutzt.

Mit Beschluss vom 10.02.2022 sowie mit Erlass einer Gebührenordnung, beschlossen am 27.02.2023, wurden die Gebühren bis einschließlich 30.04.2024 festgelegt. Somit ist ab 01.05.2024 eine neue Regelung zu treffen. Die Grundgebühr bleibt weiterhin unverändert, allerdings ist zwingend die Mehrwertsteuer zu erheben. 

Beratung

Trotz Änderung der Gebührensatzung bleibt die Benutzungsordnung für die Sporthalle zunächst unverändert. Allerdings soll zukünftig erprobt werden, ob und inwieweit den Vereinen oder Interessierten eine Nutzung in den Ferien, welche bisher dem Grunde nach ausgeschlossen war, ermöglicht werden kann. 
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Betrieb der Sporthalle inzwischen nahezu reibungslos funktioniert. Lediglich kleinere Probleme treten gelegentlich auf, welche jedoch durch die stetige Nutzung und Erfahrung, ohne größeren Aufwand behoben werden können.

Beschluss

§ 1
Änderung der Gebührenhöhe

§ 2 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung:

Die Gebühr bemisst sich im Kalenderjahr je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:

1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):          
vom 01.01. bis 30.04.        20,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09.        10,- € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12.        20,- € zzgl. MwSt.

2. Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Grundschule Bärnfels) je Doppelnutzungsstunde (90 min):          

vom 01.01. bis 30.04.        17,54 € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09.        8,77 € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12.        17,54 € zzgl. MwSt.

3. einmalige Nutzungen:

für Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern:                        350,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit
für Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder:                        200,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit

für Sportveranstaltungen:                        
vom 01.01. bis 30.04.                                                100,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09.                                                  50,- € zzgl. MwSt. 
vom 01.10. bis 31.12.                                                100,- € zzgl. MwSt.

je zusätzlichem Tag für des Auf- bzw. Abbaus, welcher ansonsten durch anderweitig außerschulische Nutzung genutzt wird:                                100,- € zzgl. MwSt.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft.


Gößweinstein, XX.XX.2024
Schulverband Gößweinstein                                                „Siegel“


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 10:58 Uhr