Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 2. Sitzung der Schulverbandsversammlung 20.03.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltsplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Beratung

Der Haushaltsplan wird vom Kämmerer vorgestellt, erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren bei Einzelansätzen erklärt. Im Anschluss daran wurden noch der Stellenplan sowie der Stand der Rücklagen und Schulden erläutert. 
Bezüglich der Umlagezahlungen kann ergänzend mitgeteilt werden, dass sich diese mit Blick auf die Folgejahre, auf einem stabilen Niveau befinden. Allerdings ist anzumerken, dass sich aufgrund des Anteils an ukrainischen Schülern (Grundschule: 29 Schüler; Mittelschule: 40 Schüler) und bei einem möglichen Wegzug dieser, der Erstattungs-/Umlagebetrag je Schüler deutlich erhöhen würde.
Nach derzeitigem Stand ist zudem mit einer Erhöhung der Gesamtschülerzahl ab September 2024 zu rechnen. Die Schülerzahl erhöht sich demnach um insgesamt 15 Schüler. Bei den ukrainischen Schülern sind aktuell 28 Schüler für die Grundschule und 45 Schüler für die Mittelschule zu erwarten. 
Seitens der Schulleitung erfolgt bei der Haushaltsstelle 0.2150.6320 „Verschiedener Betriebsaufwand – Aufwendungen OGS“ der Hinweis, dass die Schule Pottenstein zukünftig ebenfalls eine OGTS anbieten wird.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.041.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 769.500,00 € 
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 136.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 391.900,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 173 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.265,32 € festgesetzt.

4. Eine Investitionsumlage je Verbandsschüler wird nicht festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2024
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender



Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 10:58 Uhr