Zustimmung zur 10. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten. Eine Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfe ist das Vorhandensein eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.11.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen.
Zuletzt hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.03.2023 der 9. Fortschreibung des Konzeptes zugestimmt. 
Mit Schreiben vom 04.12.2023 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 1.200.000,- € bewilligt, welche vollständig als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden ist.
Auflage für die Bewilligung ist, wie auch schon in den Vorjahren, die Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

Die 10. Fortschreibung des Konzeptes wurde den Marktgemeinderäten überlassen. Bestandteil des Konzeptes ist das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 05.12.2023.

Zudem ist eine aktualisierte tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit konkreten Angaben der Kommune zu erzielten und erzielbaren Mehreinnahmen/Minder-ausgaben vorzulegen. Diese wurde den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen.

Eine Antragstellung für das Jahr 2024 wird geprüft, auch wenn davon auszugehen ist, dass der Antrag abgelehnt wird. Siehe hierzu Seite 11 des Schreibens der Regierung von Oberfranken vom 05.12.2023.

Beschluss

Der 10. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein in der Fassung vom 28.02.2024 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 14:42 Uhr