Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten.
Mit Schreiben vom 04.12.2023 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 1.200.000,- € bewilligt, welche vollständig als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden ist.
Auflage für die Bewilligung ist u.a., die Vorlage eines Beschlusses des Marktgemeinderates zur Durchführung einer Gebührenkalkulation im Bereich Bestattungswesen mit Neufestsetzung möglichst kostendeckender Gebühren bis spätestens 31. März 2024 und Umsetzung des Beschlussinhalts bis möglichst 31. Dezember 2024.
Bereits im August 2020 hat die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Bearbeitung des Stabilisierungshilfeantrages 2020 folgende Forderung gestellt.
„Die letzte Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren wurde im Jahr 2001 durchgeführt. Es wird um Überprüfung der Gebührenkalkulation und Aufnahme des Ergebnisses in das Haushaltskonsolidierungskonzept gebeten.“
In der Folge wurden die Gebührensätze ab dem 01.11.2020 wie folgt festgelegt:
Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für
Kindergrabstätten 43,00 €
Einzel-Erdgrabstätten 61,00 €
Doppel-Erdgrabstätten 102,00 €
Einzel-Urnenerdgrabstätten 43,00 €
Doppel-Urnenerdgrabstätten 61,00 €
anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten 43,00 €
anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten 61,00 €
Urnennischen 140,00 €
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenen Tag 42,00 €.
Die Gebührenfestlegung im Jahr 2020 bedeutete eine Erhöhung um 27 % (Inflationsausgleich). Auf die beiliegende Beschlussbuchabschrift wird verwiesen.
Die jetzigen Gebühren liegen schon weit über Durchschnitt. Eine Abweichung vom Kostendeckungsprinzip kommt aus sozialstaatlichen Gründen deshalb in Betracht und ist durch Art. 8 Abs. 4, 2. Halbsatz KAG (sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen), aber auch durch Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 GO ("soweit vertretbar und geboten") gedeckt.
Jedoch scheint es vertretbar, die Gebühren in Höhe der Inflationsraten der Jahre 2020 bis 2023 zu erhöhen.
Die Inflationsrate betrug:
2020: 0,5 %
2021: 3,1 %
2022: 6,9 %
2023: 5,9 %
Summe: 16 %