Um-, An- bzw. Neubau des Rathauses Gößweinstein; Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 12.03.2024 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 25.01.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Kosten für den Minimalanbau, für den Anbau inklusive Bürgermeisterbüro sowie für einen Neubau sind vom Büro R | K zu ermitteln. Danach erfolgt weitere Behandlung im Marktgemeinderat.“
Mit Schreiben vom 12.02.2024 hat das Büro R | K entsprechend dem Beschluss ermittelt. Es wurden die drei Varianten wie folgt beschrieben und bepreist:

Variante 1 (Bürgermeisterbüro bleibt im Haus des Gastes, ≙ 2. Verwaltungseinheit neben dem Rathaus):

Bestandsnutzfläche 384 m², Neubaufläche 180 m², Kostengruppen 200 bis 700 ohne Kostengruppe 600; Baukosteneinschätzung: 2.732.811,20 € + 20 % Sicherheitspuffer: 3,279 Mio. €

Variante 2 (Bürgermeisterbüro kommt ins Rathaus):

Bestandsnutzfläche 384 m², Neubaufläche 300 m², Kostengruppen 200 bis 700 ohne Kostengruppe 600; Baukosteneinschätzung: 3.246.320,- € + 20 % Sicherheitspuffer: 3,896 Mio. €
    
Variante 3 (fiktive ortsunabhängiger Neubau):

Neubaufläche 998 m², Kostengruppen 300, 400 und 700 ohne Kostengruppe 200, 500 und 600; Baukosteneinschätzung: 4.326.754,32 € + 20 % Sicherheitspuffer: 5,192 Mio. €

Die detaillierten Schätzungen wurden den Marktgemeinderäten überlassen.

Am 04.03.2024 fand im Rahmen eines Sprechtages des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ein Ortstermin in Gößweinstein statt. Dem Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zur Sitzung überlassen wurde, ist Folgendes zum Rathausgrundstück zu entnehmen:

- Abriss des Rathauses ist nicht möglich. Zu Sanierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten hat Herr Pick bereits anlässlich einer Ortseinsicht am 28.06.2016 Stellung genommen.
 
(Auszug Stellungnahme vom 28.06.2016, welcher das jetzige Rathausgebäude betrifft:

Die Sanierung des Rathauses Gößweinstein wird seit ca. 20 Jahren betrieben. Es handelt sich um ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 abs. 2 DSchG. Aus denkmalfachlicher Sicht wurde ein großer Handlungsspielraum für eine Sanierung des Baudenkmals festgestellt, da es im Inneren bereits stark überformt ist und die erdgeschossigen Anbauten der Nachkriegszeit abgebrochen werden können. Die Anbindung des benachbarten Nebengebäudes, welches nicht als Baudenkmal festgestellt ist, z.B. durch einen Stahlglasbau, wurde gleichfalls als denkmalfachlich unproblematisch dargestellt. In erster Linie wurden die entsprechenden Entwurfsvarianten aus Kostengründen verworfen…. Auch kann das Landesamt für Denkmalpflege eine fehlende Sanierungsfähigkeit des Bestandsrathauses angesichts des erheblichen Handlungsspielraums nicht erkennen und vertritt die Auffassung, dass hier auch noch Lösungsmöglichkeiten bestehen.)     

- Die Nebengebäude (ohne Nummer auf Flurstück 209 = Rathausgrundstück) sollten in einem früheren Entwurf zum Teil integriert werden. Sie sind zur Zeit nicht in der Denkmalliste geführt. Ein Erhalt wird vom BLfD begrüßt.

- Das BLfD überprüft den Denkmalstatus der Nebengebäude auf Fl.Nr. 209.

Beratung

Es wird festgestellt, dass ein Abriss des Rathauses nicht möglich ist. Auf die Probleme, welcher der jetzige Standort mit sich bringe, wird nicht weiter eingegangen, da diese bereits angesprochen wurden. Weiterhin wird festgestellt, dass die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Bestandsdach nicht möglich sei. Anders könne es bei dem zu errichtenden Anbau aussehen.  Die Baukosten betragen bei der Variante 1 rund 3,2 Mio. €. Hinzu kommen noch die Ausgaben für die Sanierung der Außenanlagen sowie für eine energetische Sanierung des Haus des Gastes. 
Die Schaffung von zeitgerechten Verwaltungsräumen müsse nun endlich auf den Weg gebracht werden. Die Variante 2 mit einer Neubaufläche von 300 m² sei die bessere Variante, da hier 120 m² mehr Fläche zur Verfügung steht. Hier wäre noch Reserve beinhaltet.   

Beide Varianten haben Fürsprecher. Jedoch wird davon ausgegangen, dass die kleinere Variante schneller umgesetzt werden kann.

Insgesamt sollen bei der kleinen Variante 1 zwei Büros (als Ersatz für den Abbruch des vorderliegenden Anbaus) sowie ein Sozialraum sowie ein Besprechungszimmer errichtet werden.

Beschluss

Es wird die Variante 1, Sanierung des Rathauses mit Errichtung eines Anbaus von rund 180 m² weiterverfolgt (Bürgermeisterbüro bleibt weiterhin im Haus des Gastes, Abbruch des vorderen Rathausanbaus, Abbruch aller Nebengebäude).

Alle bisherigen weiteren Beschlüsse hinsichtlich des Standortes eines möglichen Neubaus des Rathauses bzw. Abriss des jetzigen Rathauses werden hiermit, soweit dies notwendig ist, formell aufgehoben. Insbesondere werden folgende Beschlüsse aufgehoben:

Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.11.2013:

„Der Marktgemeinderat beschließt, die Planungsvariante Neubau eines Rathauses und Abriss des alten Rathauses mit Nebengebäude weiter zu verfolgen.“
   
Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.02.2023:

„Als Standort für den Rathausneubau ist folgende Alternative weiter zu verfolgen: Multifunktionsplatz; entsprechende Maßnahmen sind in die Wege zu leiten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.03.2024 14:42 Uhr