In der Marktgemeinderatssitzung am 25.01.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die Kosten für den Minimalanbau, für den Anbau inklusive Bürgermeisterbüro sowie für einen Neubau sind vom Büro R | K zu ermitteln. Danach erfolgt weitere Behandlung im Marktgemeinderat.“
Mit Schreiben vom 12.02.2024 hat das Büro R | K entsprechend dem Beschluss ermittelt. Es wurden die drei Varianten wie folgt beschrieben und bepreist:
Variante 1 (Bürgermeisterbüro bleibt im Haus des Gastes, ≙ 2. Verwaltungseinheit neben dem Rathaus):
Bestandsnutzfläche 384 m², Neubaufläche 180 m², Kostengruppen 200 bis 700 ohne Kostengruppe 600; Baukosteneinschätzung: 2.732.811,20 € + 20 % Sicherheitspuffer: 3,279 Mio. €
Variante 2 (Bürgermeisterbüro kommt ins Rathaus):
Bestandsnutzfläche 384 m², Neubaufläche 300 m², Kostengruppen 200 bis 700 ohne Kostengruppe 600; Baukosteneinschätzung: 3.246.320,- € + 20 % Sicherheitspuffer: 3,896 Mio. €
Variante 3 (fiktive ortsunabhängiger Neubau):
Neubaufläche 998 m², Kostengruppen 300, 400 und 700 ohne Kostengruppe 200, 500 und 600; Baukosteneinschätzung: 4.326.754,32 € + 20 % Sicherheitspuffer: 5,192 Mio. €
Die detaillierten Schätzungen wurden den Marktgemeinderäten überlassen.
Am 04.03.2024 fand im Rahmen eines Sprechtages des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ein Ortstermin in Gößweinstein statt. Dem Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zur Sitzung überlassen wurde, ist Folgendes zum Rathausgrundstück zu entnehmen:
- Abriss des Rathauses ist nicht möglich. Zu Sanierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten hat Herr Pick bereits anlässlich einer Ortseinsicht am 28.06.2016 Stellung genommen.
(Auszug Stellungnahme vom 28.06.2016, welcher das jetzige Rathausgebäude betrifft:
Die Sanierung des Rathauses Gößweinstein wird seit ca. 20 Jahren betrieben. Es handelt sich um ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 abs. 2 DSchG. Aus denkmalfachlicher Sicht wurde ein großer Handlungsspielraum für eine Sanierung des Baudenkmals festgestellt, da es im Inneren bereits stark überformt ist und die erdgeschossigen Anbauten der Nachkriegszeit abgebrochen werden können. Die Anbindung des benachbarten Nebengebäudes, welches nicht als Baudenkmal festgestellt ist, z.B. durch einen Stahlglasbau, wurde gleichfalls als denkmalfachlich unproblematisch dargestellt. In erster Linie wurden die entsprechenden Entwurfsvarianten aus Kostengründen verworfen…. Auch kann das Landesamt für Denkmalpflege eine fehlende Sanierungsfähigkeit des Bestandsrathauses angesichts des erheblichen Handlungsspielraums nicht erkennen und vertritt die Auffassung, dass hier auch noch Lösungsmöglichkeiten bestehen.)
- Die Nebengebäude (ohne Nummer auf Flurstück 209 = Rathausgrundstück) sollten in einem früheren Entwurf zum Teil integriert werden. Sie sind zur Zeit nicht in der Denkmalliste geführt. Ein Erhalt wird vom BLfD begrüßt.
- Das BLfD überprüft den Denkmalstatus der Nebengebäude auf Fl.Nr. 209.