Fl.Nr. 52/13, Gmkg. Kleingesee;
Anbau eines Kaltwintergartens an ein Einfamilienwohnhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An das bestehende Wohnhaus soll auf der Südwestseite ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 4,00 m x 4,00 m angebaut werden. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kleingesee“, von dessen Festsetzung eine Befreiung für die Dachform (Pultdach 7° anstelle Satteldach) erforderlich ist. Seitens der Antragsteller wird die notwendige Befreiung damit begründet, dass bei Ausführung des Wintergartens mit 45° Dachneigung das Dach des Wintergartens in das Fenster im Dachgeschoss hineinreicht. Eine Übernahme der Dachform wie beim Wohnhaus ist deshalb gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan (gleiche Dachform) nicht möglich. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird deshalb beantragt.
Beschluss
Für die Dachform (Pultdach 7° anstelle Satteldach) wird nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung im Bebauungsplan „Kleingesee“ der Befreiung zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2024 08:16 Uhr