Fl.Nr. 858/15 und 858/16, Gmkg. Gößweinstein; Anbau Terrassenüberdachung an das bestehende Einfamilienwohnhaus, Tektur zur Standortänderung Wohnhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.02.2024 ö 4

Sachverhalt

An das bestehende Wohnhaus soll eine Terrassenüberdachung angebaut werden. Gleichzeitig wird für das Wohnhaus ein Änderungsantrag (Tektur) gestellt, da sich die Lage des Hauses gegenüber dem genehmigten Bauplan verändert hat. Für beide Vorhaben werden auch Befreiungen von Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 1. Änderung „Büchenstock-Erweiterung wie folgt beantragt:
  1. Überbauung der Baugrenzen für Wohnhaus und Terrassenüberdachung
  2. Bau auf zwei Baugrundstücken
  3. Überschreitung der Tiefe von 3 m auf 4,20 m für die Terrassenüberdachung 
  4. Überschreitung der Grundfläche von 15 m² auf 16,80 m² für den Anbau außerhalb der Baugrenzen.

Folgende Begründungen werden für die Änderung und die Befreiungen vorgebracht:
Das Haus wurde aufgrund eines nicht mehr zu ermittelndem Fehler beim Abstecken bzw. bei der Absteckplanung (evtl. Verwechslung Grenzsteine) an der in der Tektur eingereichten Stelle erbaut. Um diesen Fehler mit zu beheben, wurde diese Tektur eingereicht.
Die Überdachung soll an dieser Stelle errichtet werden, weil sie an der bereits gebauten Terrasse anschließen soll. Gleichzeitig soll sie an der exponierten Lage (Wind u. Sonne) als Sonnen- und Windschutz dienen. Die Größe der Terrasse (mehr als 15 m²) wird überschritten, da die Maße der Terrasse die Größe der Überdachung vorgeben und diese dementsprechend ausgebildet werden soll. Aufgrund der Nutzung (Gartenmöbel unter Dach etc.) hat sich die Größe so ergeben.
Im Zuge des Antrages für die Überdachung wurde der Fehler bemerkt und soll nun mit behoben werden.

Hinweis der Verwaltung:
Die Bebauung über zwei Grundstücke und die damit verbundene Baugrenzenüberschreitung wurde bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag beantragt und zwischenzeitlich auch genehmigt.
Für die Tiefe der Terrassenüberdachung ist eine Befreiung nicht erforderlich, da es diesbezüglich keine Festsetzung im Bebauungsplan gibt. 
Entsprechende Befreiungen wurden bereits bei anderen Bauvorhaben im betreffenden Baugebiet erteilt.

Beschluss

Für den Anbau Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus und dem Änderungsantrag für die Lageverschiebung des Wohnhauses sowie den erforderlichen Befreiungen
  1. Überbauung der Baugrenzen für Wohnhaus und Terrassenüberdachung
  2. Bau auf zwei Baugrundstücken
  3. Überschreitung der Grundfläche von 15 m² auf 16,80 m² für den Anbau außerhalb der Baugrenzen
werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Büchenstock-Erweiterung“ nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für das beantragte Bauvorhaben erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 18:06 Uhr