Fl.Nr. 274, Gmkg. Gößweinstein; Änderungsantrag zu einem genehmigten Vorhaben (Tektur) Apotheke u. Getränkemarkt


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 274 waren neben den vorhandenen Verkaufsflächen für ALDI, Getränkemarkt und Apotheke auch ein Bäcker/Cafe geplant. Die Verkaufsfläche für Backwaren mit Cafe wurde nicht verwirklicht. An dieser Stelle befindet sich nun die Apotheke. Ein Änderungsantrag (Tektur) für die Abweichung gegenüber der ursprünglichen Baugenehmigung ist deshalb erforderlich geworden.

Für das Bauvorhaben gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung „Sandbühlein“. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde für die Dachfarbe (weiß/hell anstelle dunklen Farbtons) eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt.

Aufgefallen ist, dass offensichtlich die im Bebauungsplan und im genehmigten Pflanzplan dargestellte Bepflanzung nur teils erfolgte.

Beschluss

Dem Änderungsantrag zu einem genehmigten Vorhaben für einen Getränkemarkt und Apotheke auf dem Grundstück Fl.Nr. 274 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Von der Festsetzung des Farbtons im Bebauungsplan wird für das helle Foliendach eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Bau GB erteilt.
Auf die Einhaltung des Pflanzgebotes gemäß genehmigten Pflanzplan (Genehmigungsnummer LRA FO Nr.4/41 – 20160758) wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2024 16:36 Uhr