Fl.Nr. 170, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung eines Satteldaches auf bestehendem Gebäudeteil, Umnutzung zu einem Kiosk mit Freifläche und Parkplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Mit dem betreffenden Baugrundstück Fl.Nr. 170 und dem darauf verbliebenen Restgebäudeteil befasste sich der Bau- und Umweltausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 21.09.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 5. Damals wurden von der Antragstellerin für eine Teilfläche Parkplätze für die andere Teilfläche eine Außengastronomiefläche mit Bewirtung vom gegenüberliegenden Gasthof beantragt. Das Gebäude selbst sollte in einem modernen Stil mit begehbarem Obergeschoss (Art Aussichtsplattform) und Flachdach errichtet werden.
Folgender Beschluss wurde damals gefasst:
„Für die Bauvoranfrage Umnutzung und Sanierung des Gebäudes zur gastronomischen Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Die Gestaltung des Gebäudes soll mit der unteren Denkmalschutzbehörde überarbeitet und abgestimmt werden.“

Mit der nun vorliegenden Planung werden vom Grundstück ca. 2/3 als Parkplatzfläche für 3 Pkw-Stellplätze (à 2,50 m x 5,00 m), Fahrrad- und Motorradparkplätze sowie die restlich verbleibende Fläche für Freifläche und Ausschank (37,75 m²) genutzt werden. Anmerkung: Beim Stellplatz Nr. 3 könnte es bei nichtordnungsgemäßem Parken vorkommen, dass das Heck eines Fahrzeuges in die Burgstraße ragt, was bisher auch oft der Fall war und dadurch zu Verkehrsbehinderungen führt. Alle Flächen sollen asphaltiert, gepflastert oder der gastronomische Bereich mit einem Plattenbelag versehen werden. Der Raum im Erdgeschoss erhält die Nutzung als Kiosk (z.B. Verkauf von Andenkenartikeln, Eis, Bratwürste, alkoholfreien Getränken etc.). Gegenüber der ursprünglichen Planung vom Juli 2021 erhält nun das Gebäude über dem Erdgeschoss ein begehbares Satteldach. Das Grundstück befindet sich im Ensemble-Bereich der Basilika.

Beschluss

Dem Antrag auf Errichtung von Stellplätzen und gastronomischer Nutzung für das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Gößweinstein wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Gestaltung des Gebäudes soll mit der unteren Denkmalschutzbehörde erörtert und abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2024 16:36 Uhr