Fl.Nr. 2513, Gmkg. Stadelhofen; Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Vom Antragsteller ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 2513 der Gemarkung Stadelhofen geplant, eine landwirtschaftliche Halle mit einer Grundfläche von 9 m x 11 m, einer Wandhöhe von ca. 5 m und einer Firsthöhe beim Satteldach von 7 m zu errichten. Da der genaue Standort noch nicht feststeht, ist im Lageplan ein Baufenster für die Halle dargestellt. Die Halle soll für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie z.B. Heu, Hackschnitzel, Scheitholz, Geräten usw. genutzt werden. Errichtet soll die Halle in Holzbauweise werden und die Dacheindeckung ist mit einem Trapezblech geplant.
Die Zufahrt zur Halle erfolgt über das Hofgrundstück, welche an die Ortsstraße angrenzt. Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser) dürften für das Gebäude aufgrund der Nutzung nicht erforderlich werden. 
Im Flächennutzungsplan ist der Standort der Halle nicht als Baufläche dargestellt, sondern als landwirtschaftliche Fläche. Somit dürfte es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich handeln. Ob das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Privilegierung eines Landwirt- oder Forstwirtes) zulässig ist, soll mit dem Antrag auf Vorbescheid geprüft werden. Liegt eine Privilegierung vor, ist die landwirtschaftliche Halle aufgrund der Grundfläche von 99 m² nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO verfahrensfrei, eine Bauantragsstellung ist dann nicht mehr notwendig.

Beschluss

Der Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2513 der Gemarkung Stadelhofen wird zugestimmt, wenn die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2024 16:36 Uhr