Fl.Nr. 1020/1, Gmkg. Leutzdorf; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1020/1 (bisher 1020) der Gemarkung Leutzdorf wird die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage beantragt. Um die Bebauung des Grundstückes mit einem Wohnhaus zu ermöglichen, wurde eine Bauleitplanverfahren (Änderung des FNP`s) durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss hierzu wurde am 14.12.2023 gefasst.
Mit der Bauherrenschaft wurde vereinbart, dass die Kosten für den erforderlichen Straßenbau von diesen übernommen werden. Der Ausbau des am Baugrundstück vorbeiführenden öffentlichen Feld- und Waldweges sowie dessen Aufstufung zur Ortsstraße auf einer Länge von ca. 30 m ist noch nicht abgeschlossen.

Beschluss

Für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1020/1 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB mit dem positiven Abschluss des Bauleitplanverfahrens erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2024 16:36 Uhr