Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Sitzung am 23.01.2024 wurde den Ausschussmitgliedern in Papierform bereitgestellt.
Vorab wird der Stellenplan durchgearbeitet. Insbesondere werden Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert. Fragen hierzu werden beantwortet.
Anschließend wird der Verwaltungshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet. Der Erste Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter und der Kämmerer erläutern bedeutende Ansatzänderungen gegenüber dem Vorjahr und beantworten Fragen zu einzelnen Ansätzen.
Bei mehreren Haushaltstellen erfolgt die (Um-)Buchung für das Haushaltsjahr 2023 erst vor Legung der Jahresrechnung, spätestens bis 30.04.2024.
Auf Grund der Hinweise des Geschäftsleiters sowie des Kämmerers werden folgende Änderungen des Haushaltsplanes 2024 vorgenommen:
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Ansatz alt:
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Änderung
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Ansatz neu:
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Jahr
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0.1122.2600
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Bußgelder
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45.000
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0
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45.000
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2024 - 2027
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0.1300.5209
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Geräte, Ausstattung, etc.
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20.500
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+ 14.500
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35.000
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2024
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0.3440.6323
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Chroniken, Urkunden
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10.000
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+ 2.000
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12.000
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2024
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0
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+ 2.000
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2.000
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2025
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0
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+ 2.000
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2.000
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2026
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0.4640.5010
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Unterhalt Gebäude
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8.000
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+ 1.400
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9.400
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2024
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0.5702.5450
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Wasser, Entwässerung
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13.000
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+ 1.000
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14.000
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2024 - 2027
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0.7001.5601 (zusätzlich)
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Dienst- / Schutzkleidung
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0
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+ 1.000
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1.000
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2024 - 2027
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0.7910.6610
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Mitgliedsbeiträge
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28.000
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+ 2.000
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30.000
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2024 - 2027
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0.8551.1710
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Zuweisungen
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0
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+ 2.300
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2.300
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2024 - 2027
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0.8551.5170
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Unterhalt
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3.500
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+ 7.200
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10.700
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2024 - 2027
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0.8801.1411
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Mieten aus Wohnungen
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13.000
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+ 1.000
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14.000
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2024 - 2027
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0.9000.0220
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Hundesteuer
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20.000
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+ 3.000
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23.000
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2024 - 2027
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Hinweis:
Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Bußgelder zukünftig unter einer neuen Haushaltsstelle verbucht werden müssen. Da dies derzeit programmtechnisch nicht möglich ist, werden die Bußgelder weiterhin auf der Haushaltsstelle 0.1122.2600 gebucht. Sobald eine technische Lösung möglich ist, wird die entsprechende neue Haushaltsstelle als außerplanmäßige Haushaltstelle erfasst und die Einnahmen entsprechend umgebucht.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert sich im Jahr 2024 auf 698.000,00 €.
Darüber hinaus sind noch folgende Fragen gestellt bzw. Anmerkungen gemacht worden:
- 0.1122.2600 + 0.1122.6360
Seitens des Gremiums wird festgestellt, dass im vergangenen Jahr mehr Einnahmen durch Bußgelder generiert als Ausgaben getätigt wurden. Es wird angeregt, den „Überschuss“ in geeigneter Weise wieder an die Bevölkerung zurückzugeben.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die erhöhten Einnahmen aus den höheren Bußgeldvorschriften resultieren und dem Grunde nach keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Verkehrsüberwachung vorliegt. Daher wurden für die Jahre 2024 bis 2027 auch wieder mehr Ausgaben als Einnahmen eingeplant. Die „Mehreinnahmen“ werden dem Grunde nach zur Gesamtdeckung herangezogen.
- 0.3440.6323
Es wird vorgetragen, dass nach Möglichkeiten gesucht werden sollte, ob die Gemeindechronik fortgeschrieben werden könne. Die Fortschreibung würde etwa die letzten 50 Jahre umfassen.
- 0.6300.5130
Der Haushaltsansatz in Höhe von 412.000,00 € für das Jahr 2024 umfasst u.a. Kosten in Höhe von 90.000,00 € für den Straßenabschnitt „Kreuzung Staatsstraße 2685“ bis Hühnerloh. Dieser Betrag ist ausschließlich zur Behebung einzelner Schäden auf diesem Abschnitt gedacht. Sollte eine Alternativlösung in Betracht gezogen werden, so müsste vorab eine Grundsatzentscheidung im jeweiligen Gremium getroffen werden.
- 0.7001.1710
Wofür wurde ursprünglich ein Haushaltsansatz in Höhe von 20.000,00 € gebildet und warum wurde dieser in 2024 reduziert?
Es wurde ursprünglich erwartet, dass für die Erstellung eines Kanalkatasters eine Förderung in Höhe von 20.000,00 € gewährt werden kann. Dies muss inzwischen jedoch verneint werden. Der Haushaltansatz in Höhe von 2.800,00 € ist aufgrund einer durchgeführten Potenzialanalyse zur alternativen Klärschlammverwertung durch das Institut für Energietechnik zu erwarten.
- 0.8801.5010
Nachdem für das Turbinenhaus 25.000,00 € vorgemerkt wurden, wurde seitens des Gremiums angefragt, ob dieses überhaupt noch Strom erzeuge und der Unterhalt notwendig ist?
Hierzu wurde mitgeteilt, dass seit Jahren kein Strom mehr erzeugt wird und grundsätzlich überlegen müsste, wie mit dem Turbinenhaus umgegangen werden sollte (Abriss, Sanierung, etc.).
Seitens der Verwaltung wird noch folgendes mitgeteilt:
Aufgrund der derzeitigen Strompreise und den genutzten Stromanschlusssäulen (z.B. Festplatz Kleingesee, Anschlusssäule Morschreuth, etc.) durch Vereine, sollte grundsätzlich überlegt werden, ob man diese weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen möchte.
Der Markt Gößweinstein hat im Jahr 2023 eine Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe erhalten. Nach dem Bescheid der Regierung von Oberfranken wurde die Hilfe u. a. unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Kommune erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Hiervon betroffen ist u.a. eine Gebührenneukalkulation im Bereich Friedhofswesen mit Neufestsetzung möglichst kostendeckender Gebühren.
Bezüglich der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreisumlage können keine konkreten Zahlen genannt werden, da diese zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorlagen. Sollten diese bis zur Marktgemeinderatssitzung am 01.02.2024 vorliegen, so erfolgt eine entsprechende Anpassung im Verwaltungshaushalt.