Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende
Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.441.700,- €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.277.000,- € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 480 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 480 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.573.000,- € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Gößweinstein, den XX.XX.2024
Markt Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister
Ebenso wird dem Haushaltsplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt.