Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01. und 23.01.2024 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 23.01.2024 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2024 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Der Erste Bürgermeister erläutert die Maßnahmen im Einzelnen und verweist gleichzeitig auf die Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung mangels vorhandener Personalressourcen.

Der Zweite Bürgermeister verweist darauf, dass der Haushalt 2024 bereits in seiner Vertretungszeit Ende des Jahres 2023 vorbereitet wurde. Den Mitarbeitern wird gedankt. Die Ertüchtigung der Kläranlage Trubachtal mit entsprechenden Kosten wird angesprochen und ist noch nicht eingeplant. Der Haushalt des Jahres 2024 ist noch genehmigungsfrei. Ab dem kommenden Jahr 2025 wird dies jedoch nicht mehr der Fall sein. Es sei deshalb Sparen angesagt.

Es wird den an der Haushaltserstellung mitwirkenden Personen gedankt. Festgestellt wird, dass nicht alles Wünschenswerte finanzierbar ist. Dass Investitionen in Kindergärten und in das Rathaus getätigt werden, wird begrüßt.

Das Rathaus wird nun endlich angegangen wird, auch wenn die endgültige Variante noch nicht feststeht. Auch für den Finsterweg zeichnet sich eine Lösung ab. Auf Grund des geplanten Maßnahmenumfangs sei eine Neuverschuldung unumgänglich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.441.700,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.277.000,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.573.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.


Gößweinstein, den XX.XX.2024
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister


Ebenso wird dem Haushaltsplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2024 13:39 Uhr