Widmung der Fl.Nrn. 224/3 (Teilfläche) und 231, beide Gmkg. Stadelhofen, zur Ortsstraße im Ortsteil Stadelhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nr. 224/3 und 231 jew. Gmkg. Stadelhofen, an der Ortsstraße Fl.Nr. 23 Gmgk. Stadelhofen, sind derzeit nicht öffentlich gewidmet. Die genannten Grundstücke sind allerdings offensichtlich bereits Teil der Fahrbahn und auch für die Erschließung der dort anliegenden bestehenden und geplanten Anwesen erforderlich. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum des Marktes Gößweinstein. 

Die Weggrundstücke erfüllen die Merkmale einer Ortsstraße, indem sie dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dienen. Deshalb sollen folgende Flächen zur Ortsstraße gewidmet werden (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG):

Wegfläche: Fl.Nr. 231, Gmkg. Stadelhofen, beginnend im Anschluss an die Ortsstraße Fl.Nr. 23 südl. Fl.Nr. 228/1, jew. Gmkg. Stadelhofen, und endend südl. Fl.Nr. 231/4, Gmkg. Stadelhofen, Länge: 20 m

Wegfläche: Teil von Fl.Nr. 224/3, Gmkg. Stadelhofen, beginnend südl. Fl.Nr. 40, Gmkg. Stadelhofen und endend bei der Einmündung in die Wegfläche Fl.Nr. 468/6 nördl. Fl.Nr. 224/2, jew. Gmkg. Stadelhofen, Länge: 96 m 

Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein. 


Die Widmungsverfügung wird anschließend im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein veröffentlicht und wird somit wirksam.

Beschluss

Folgende Wegflächen werden zur Ortsstraße gewidmet (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Bay-StrWG): 

Wegfläche: Fl.Nr. 231, Gmkg. Stadelhofen, beginnend im Anschluss an die Ortsstraße Fl.Nr. 23 südl. Fl.Nr. 228/1, jew. Gmkg. Stadelhofen, und endend südl. Fl.Nr. 231/4, Gmkg. Stadelhofen, Länge: 20 m

Wegfläche: Teil von Fl.Nr. 224/3, Gmkg. Stadelhofen, beginnend südl. Fl.Nr. 40, Gmkg. Stadelhofen, und endend bei der Einmündung in die Wegfläche Fl.Nr. 468/6 nördl. Fl.Nr. 224/2, jew. Gmkg. Stadelhofen, Länge: 96 m 

Träger der Straßenbaulast der beiden Flächen ist der Markt Gößweinstein.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 13:04 Uhr