Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 1118/2 und 1020 (Teilfläche), beide Gmkg. Leutzdorf A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt zuletzt am 28.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Etzdorf“ vom 28.09.2023 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“ 

In der Zeit vom 30.10. bis zum 01.12.2023 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Einwände erhoben bzw. es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal
25.10.2023

X

2
Pottenstein



X
3
Obertrubach



X
4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal
21.11.2023

X

8
Waischenfeld
25.10.2023

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 28.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 01.12.2023

Beschluss:

Bei der 312 m² großen Teilfläche 1 der FNP-Änderung werden derzeit nur ca.180 m² überplant. Im Rahmen des Bauantrages werden entsprechend dem Umfang ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffsbilanzierung nach der bayerischen Kompensationsverordnung und eine artenschutzrechtliche Würdigung vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis: 11:0

3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, 14.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 25.10.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg, 15.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich

6. Deutsche Telekom Technik GmbH, 28.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, 08.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 13.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 25.10.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Bayerischer Bauernverband, 27.10.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Bayernwerk Netz GmbH, 21.11.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben: 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz
Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Frankenjura
Kreisbrandrat
ZV zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein „Etzdorf“ in der Fassung vom 14.12.2023 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 13:04 Uhr