Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung des Markt Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Marktgemeinderatssitzung, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Gößweinstein wurde am 09.05.1997 erlassen. Seither wurde die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages schon mehrmals überarbeitet. Die neueste Mustersatzung datiert vom November 2021. Da die Einhebung der Vorauszahlung auf die Erschließungsbeiträge für Erschließungsanlage Hühnerloh-Südwest ansteht, ist ein Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Gößweinstein entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sinnvoll. Die Mustersatzung ist der aktuellen Rechtsprechung angepasst. So wurde z.B. die Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) aufgehoben.
  
Andere Festsetzungen, wenn z.B. die Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, werden je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks als Vollgeschoss gerechnet (§ 6 Abs. 9 Satz 1 EBS), wurden weitgehend übernommen.   

Beratung

Bisher war die Tiefenbegrenzung von 40 m unabhängig davon anzuwenden, ob eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB vorliegt. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall.  

Beschluss

Dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Markt Gößweinstein (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 08:51 Uhr