Antrag der Rechtlergemeinschaft Moschendorf auf Aufteilung des Rechtlerwaldes in Moschendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Marktgemeinderatssitzung, 30.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Rechtlergemeinschaft Moschendorf bewirtschaftet gemeindliche Waldflächen im Rahmen von öffentlichen Nutzungsrechten nach Art. 80 GO. Nach einer am 05.09.2023 stattgefundenen Besprechung (die Niederschrift hierzu wurde den Marktgemeinderäten zur Sitzung überlassen) hat der Vorstand der Rechtlergemeinschaft am 08.11.2023 mündlich beantragt, den sog. Rechtlerwald der Ortschaft Moschendorf aufzuteilen. Dieser Antrag würde von allen Mitgliedern der Rechtlergemeinschaft getragen.
Der Antrag auf Aufteilung des Rechtlerwaldes ist als Antrag auf Ablösung der Nutzungsrechte zu werten.
Die Entscheidung über die Einleitung des Ablöseverfahrens liegt im Ermessen des Marktes Gößweinstein. Ein Anspruch auf Einleitung des Ablöseverfahrens besteht deshalb nicht.
Die Fläche des Gemeindewaldes im Bereich der Ortschaft Moschendorf beträgt 27,92 ha. Davon sind 17,31 ha mit Nutzungsrechten belastet.
Analog der in Unterailsfeld getroffenen Regelung würde die Abfindung der Nutzungsrechte in Grundstücke erfolgen. D. h., dass die Fläche mit 17,31 ha auf die 5 Rechtler aufgeteilt würde.
Beschluss
Der Einleitung des Verfahrens zur Ablösung der Nutzungsrechte der Ortschaft Moschendorf wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2023 08:51 Uhr