Unwetter am 17.08.2023 im Bereich von Gößweinstein; finanzielle Unterstützung der Ortsteile bei der Behebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen, Aufstockung der Mittel


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.09.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 10.000,- € gewährt. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Erste Bürgermeister nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen der Unterhaltsverantwortlichen.“ 
Nun wurden beim Markt Gößweinstein folgende Materialkosten mitgeteilt:

Allersdorf        8.800 €
Bösenbirkig        8.000 €
Etzdorf        8.500 €
Leutzdorf 1        2.500 €
Leutzdorf 2        2.500 €
Kleingesee        700 €
Stadelhofen        6.500 €

Summe:        37.500 €

Um den Diskussionsbeiträgen in der Sitzung am 28.09.2023 Rechnung zu tragen, ist nun vorgesehen, die Materialkosten mit 40 % zu bezuschussen. Es ergäben sich folgende Zuschussbeträge:

Allersdorf        3.520 €
Bösenbirkig        3.200 €
Etzdorf        3.400 €
Leutzdorf 1        1.000 €
Leutzdorf 2        1.000 €
Kleingesee        280 €
Stadelhofen        2.600 €

Summe:        15.000 €

Beschluss

Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 15.000,- € (= Erhöhung um 5.000,- €) gewährt. Dies entspricht 40 % der anfallenden Materialkosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2023 11:57 Uhr