Unwetter am 17.08.2023 im Bereich von Gößweinstein; finanzielle Unterstützung der Ortsteile bei der Behebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen, Aufstockung der Mittel
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Marktgemeinderatssitzung, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 28.09.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 10.000,- € gewährt. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Erste Bürgermeister nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen der Unterhaltsverantwortlichen.“
Nun wurden beim Markt Gößweinstein folgende Materialkosten mitgeteilt:
Allersdorf 8.800 €
Bösenbirkig 8.000 €
Etzdorf 8.500 €
Leutzdorf 1 2.500 €
Leutzdorf 2 2.500 €
Kleingesee 700 €
Stadelhofen 6.500 €
Summe: 37.500 €
Um den Diskussionsbeiträgen in der Sitzung am 28.09.2023 Rechnung zu tragen, ist nun vorgesehen, die Materialkosten mit 40 % zu bezuschussen. Es ergäben sich folgende Zuschussbeträge:
Allersdorf 3.520 €
Bösenbirkig 3.200 €
Etzdorf 3.400 €
Leutzdorf 1 1.000 €
Leutzdorf 2 1.000 €
Kleingesee 280 €
Stadelhofen 2.600 €
Summe: 15.000 €
Beschluss
Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 15.000,- € (= Erhöhung um 5.000,- €) gewährt. Dies entspricht 40 % der anfallenden Materialkosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.10.2023 11:57 Uhr