Errichtung eines Spielplatzes für die Ortsteile Hardt und Sattelmannsburg sowie Errichtung eines Wanderparkplatzes und eines Lager- bzw. Festplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 7

Sachverhalt

1. Spielplatz 

Aufgrund eines Antrages in der Bürgerversammlung am 03.08.2021 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein in der Sitzung am 09.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Es soll nur ein Spielplatz für beide Ortsteile entstehen. Da der Markt Gößweinstein in keinem der beiden Ortsteile ein geeignetes Grundstück besitzt, sollte versucht werden, im Rahmen der Flurneuordnung/Dorferneuerung ein geeignetes Grundstück zu erhalten.

Ursprünglich war geplant, den Spielplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 800, Gmkg. Zaunsbach, zu errichten. Zwischenzeitlich hat sich u.a. die Vorstandschaft der TG-Wichsenstein für einen anderes Grundstück, Fl.Nr. 715, Gmkg. Wichsenstein, entschieden.

Derzeit ist geplant, den Spielplatz auf den gemeindeeigenen Grundstücken Fl.Nr. 684/5 und 684/6, beide Gmkg. Wichsenstein, zu errichten.
Das Grundstück 684/5 mit einer Fläche von 197 m² ist im Bebauungsplan Hardt/Sattelmannsburg als öffentliche Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, Spielpatz, deklariert. 
Das Grundstück Fl.Nr. 684/6 mit einer Fläche von 1.208 m² ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen.

Im Rahmen der Flurneuordnung ist es möglich, die Ausgleichsfläche als Ersatz auf der Fl.Nr. 715 anzulegen. Dies wurde vom ALE mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 

Hierfür ist jedoch eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.

Weiter soll im Rahmen der Flurneuordnung eine Fußweganbindung zum vorbeiführenden Flurweg Sattelmannsburg – Ühleinshof entstehen. 


 2. Wanderparkplatz und Lager- bzw. Festplatz  

Das Grundstück Fl.Nr. 715 hat eine Gesamtfläche von 7.460 m². Eigentümer ist die Katholischen Pfarrpfründestiftung Wichsenstein. Da die Pfarrpfründestiftung Wichsenstein mit ca. 25 ha am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist, wäre zu prüfen, ob das Grundstück im Rahmen des Flächenabzuges der TG zur Verfügung gestellt werden kann. 
Im unteren Bereich des Grundstückes, soll ein Wanderparkplatz/Holzlagerplatz entstehen, der direkt vom neuen Flurweg angefahren werden kann. Direkt daneben ist eine Wandertafel und eine Sitzgruppe angedacht. Die Parkplatzfläche sollte mit Rasenfugenpflaster ausgeführt werden. 
Da das Gelände in Richtung Nordosten etwas ansteigt, kann der Aushub an den daneben entstehenden Festplatz zum Auffüllen verbracht werden. Der Festplatz ist als ebene Fläche (Wiese) in Schotterrasen anzulegen. Eine Teilfläche des Grundstückes wird als Ersatz für die Ausgleichsfläche Flur Nr. 684/6 benötigt. Die restliche Fläche könnte als Streuobstwiese im Sinne einer „besonders ökologischen Zielsetzung“ als Ausgleichsfläche für die Flurneuordnung genutzt werden.




Wie bereits erwähnt sollen die Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung/Flurneuordnung durchgeführt werden. 

Die Kosten werden grob wie folgt geschätzt:

Festplatz:                20.000,- €
Spielplatz:                25.000,- €

Summe:                45.000,- €

Die Beteiligung des Marktes liegt bei 40 oder 50 %, somit bei rund 18.000 bzw. 22.500,- €.

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass ein Strom- oder Wasseranschluss nicht errichtet werden soll.

Beschluss

Der Errichtung eines Spielplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 684/5 und 684/6 sowie eines Wanderparkplatzes und Lager- bzw. Festplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 715, alle Gmkg. Wichsenstein, im Rahmen der Dorferneuerung/Flurneuordnung wird zugestimmt. Ein entsprechender Antrag ist beim ALE zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2023 11:57 Uhr