Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Teilweise Um- bzw. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg zu den Kreinizenäckern“ (bei Etzdorf) Fl.Nr. 1018 Gmkg. Leutzdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Das Weggrundstück Fl.Nr. 1018, Gmkg. Leutzdorf, im Ortsteil Etzdorf wurde im Zuge der Erstanlegung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses im Jahr 1962 als sog. „Weg zu den Kreinizenäckern (bei Etzdorf)“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Eigentümer des Weges sind derzeit die Anlieger. Die Baulast dafür liegt bei den Beteiligten (Grundstücke, die über diesen Weg erschlossen sind).
Aufgrund einer beabsichtigten Baumaßnahme auf dem am Weg anliegenden Grundstück Fl.Nr. 1020, Gmkg. Leutzdorf, soll ein Teil des Weges zur Ortsstraße um- bzw. aufgestuft werden. Ein Teil des Weges erfüllt dann die Merkmale einer Ortsstraße, weil er dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Deshalb ist es erforderlich, die entsprechende Wegstrecke vom Anfangspunkt des Weges „nördl. Grenze Fl.Nr. 1015, Gmkg. Leutzdorf“ auf einer Länge von 27 m in östl. Richtung zur Ortsstraße um- bzw. aufzustufen (Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 BayStrWG). Dieser Teil des Weges wird in das Eigentum des Marktes Gößweinstein übergehen. Träger der Straßenbaulast für den betroffenen Bereich wird der Markt Gößweinstein.


Mit den betroffenen Beteiligten ist eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen. Im Anschluss ist der Vorgang dem Landratsamt Forchheim vorzulegen. Sofern von dort keine Einwände erhoben werden, wird die Aufstufung des o.g. Bereiches vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße nochmals zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Umstufungsvereinbarungen mit den Beteiligten abzuschließen. Anschließend soll der Vorgang „Teilweise Um- bzw. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg zu den Kreinizenäckern“ (bei Etzdorf) Fl.Nr. 1018 Gmkg. Leutzdorf“ dem Landratsamt Forchheim vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2023 11:57 Uhr