Zum Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 28.02.2023 berichtet.
Am 28.04.2023 fand ein Treffen mit Vertretern der Kirche statt.
Auf Grund der vom Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg (EOB) vorgelegten Grobkostenschätzung vom 09.03.2023, welchen den Marktgemeinderäten überlassen wurde, stellt sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt dar:
Gesamtkosten (exkl. Auslagerungskosten): 2.594.029,- €
Förderfähige Kosten, 90 % aus 2.594.029,- €: 2.334.626,- €
Überhangkosten, 10 % aus 2.594.029,- €: 259.403,- €
Staatsförderung, 75 % aus 2.334.626,- €: 1.750.970,- €
Finanzierung:
Freistaat Bayern: 1.750.970,- €
Markt Gößweinstein (2.334.626,- € - 1.750.970,- €): 583.656,- €
Erzbischöfliches Ordinariat (70 % aus 259.403,- €): 181.582,- €
Kirchenstiftung Gößweinstein (30 % aus 259.403,- €): 77.821,- €
Summe: 2.594.029,- €
Mit E-Mail vom 04.05.2023 fragt das EOB an, ob die Möglichkeit eines kommunalen Ausstattungszuschusses in Höhe einer sog. „Pro-Kopf-Pauschale“ in Höhe von 1.250,- € besteht. Bei 75 Kindern ergäbe sich so ein Betrag von 93.750,- €.
Zudem wird ein Zuschuss zu anfallenden Auslagerungskosten (Containerstellung/Interimsquartier) angefragt. Da derzeit noch nicht feststeht, ob, und wenn ja, in welcher Höhe diese Kosten anfallen können, muss hierüber derzeit noch nicht entschieden werden.
Im Haushalt 2023 sowie in der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 wurde der Eigenanteil des Marktes mit insgesamt 900.000,- € veranschlagt.
Der Abschluss einer Betriebs- bzw. Defizitvereinbarung soll auf Wunsch kirchlicher Seite wohl noch erfolgen.