Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitgliedes Frank Krasser
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Marktgemeinderatssitzung, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sofern der Marktgemeinderat das Nachrücken des Listennachfolgers Frank Krasser für Hans Heckel nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt hat, soll Herr Krasser vereidigt werden.
Es ist vorgesehen, dass der Erste Bürgermeister die Vereidigung von Herrn Krasser vornimmt und die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO geleistet wird.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beratung
Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung von Herrn Krasser vor. Herr Krasser leistet die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Datenstand vom 31.05.2023 10:27 Uhr