Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Hans Heckel


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderatssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.04.2023, eingegangen beim Markt Gößweinstein am 02.05.2023, hat Herr Hans Heckel mitgeteilt, dass er sein Mandat als Marktgemeinderat aus beruflichen sowie privaten Gründen niederlegt. 

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich. 

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt in Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Frank Krasser aus Wichsenstein Listennachfolger.

Beratung

Der 1. Bürgermeister würdigt die Verdienste des ausscheidenden Marktgemeinderatsmitgliedes Hans Heckel. Herr Heckel war von Juni 2008 bis April 2014 Ortsprecher der ehemaligen Gemeinde Morschreuth und von Mai 2020 bis Mai 2023 Marktgemeinderat.
Herr Heckel erhält eine Dankesurkunde sowie einen Gutschein.

Der Erste Bürgermeister sowie die drei Fraktionsvorsitzende bedanken sich bei Herrn Heckel für die geleistete Arbeit.

Das ehemalige Marktgemeinderatsmitglied Bernhard Vogel, welches diese Sitzung als Zuhörer besucht, erhält ebenfalls eine Dankesurkunde sowie einen Gutschein.

Dem ehemaligen Marktgemeinderatsmitglied Maximilian Sebald werden im Nachgang zur Sitzung die Urkunde und der Gutschein übermittelt.   

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Hans Heckel fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 10:27 Uhr