Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 31.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Jugendförderung des Marktes Gößweinstein wird ab dem Jahr 2018 neu wie folgt festgelegt:
Der SV Gößweinstein, der FC Wichsenstein und der Narrenkübel Gößweinstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied sowie zusätzlich 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied, sofern für die Raumnutzung eine Entschädigung zu leisten ist.
Der Musikverein Gößweinstein sowie der Gesangsverein Wichsenstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied.
Die Regelung, dass 7,50 € jährlich pro Jugendmitglied sowie zusätzlich nochmals 7,50 €, sofern für Raumnutzung der Jugendmitglieder eine Entschädigung zu leisten ist, gewährt werden, gilt auch künftig für alle Vereine im Bereich Musik, Gesang und Sport.
Diese Regelung ist auf 3 Jahre befristet und danach neu zu behandeln.“
Die jährlichen Ausgaben betrugen in den Jahren 2019 bis 2021 rund 3.200,00 € bis 4.100,00 €.
In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 27.02.2023 wurden die Benutzungsgebühren für die neu erbaute Doppelsporthalle u. a. wie folgt festgelegt:
„Die Gebühr bemisst sich je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:
1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):
vom 11.03.2023 bis 30.04.2023 sowie
vom 01.10.2023 bis 30.04.2024: 20,- € zzgl. etwaiger MwSt.
vom 01.05.2023 bis 30.09.2023: 10,- € zzgl. etwaiger MwSt.“
geplante Neuregelung ab 01.01.2023 (Förderbausteine):
- Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder
- Vollumfängliche Übernahme der Kosten der Jugendabteilungen für die Nutzung der Sporthalle Gößweinstein
- Zuschuss für Vereine bei externer Miete
Ausgehend von den verschiedenen Förderbausteinen (1-3) ergibt sich folgender Aufwand für den Markt Gößweinstein:
- Grundförderung: 7,50 € / jugendlichem Mitglied
Mitgliederzahl z. 01.01.2023: 250
7,50 € * 250 = 1.875,00 €
- Buchungszeiten der Jugendvereine, basierend auf den Angaben aus 2022 und teilweise der tatsächlichen Nutzung von September 2022 bis März 2023:
Buchungsstunden: 172,50
Nutzungsentgelt Sporthalle / Stunde: 20,00 €
172,50 * 20,00 € = 3.450,00 €
- Zuschuss für Vereine bei externer Mietzahlung: 7,50 € / jugendlichem Mitglied
1.000,00 € als Förderung vorgesehen, da die tatsächliche externe Miete / Nutzung derzeit nicht bekannt ist
Die Gesamtförderung für die Jugend beläuft sich aufgrund der Förderbausteine 1 bis 3 derzeit auf insgesamt 5.450,00 €.