Neuregelung der Vereinsförderung des Marktes Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 31.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Jugendförderung des Marktes Gößweinstein wird ab dem Jahr 2018 neu wie folgt festgelegt:

Der SV Gößweinstein, der FC Wichsenstein und der Narrenkübel Gößweinstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied sowie zusätzlich 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied, sofern für die Raumnutzung eine Entschädigung zu leisten ist.

Der Musikverein Gößweinstein sowie der Gesangsverein Wichsenstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied.

Die Regelung, dass 7,50 € jährlich pro Jugendmitglied sowie zusätzlich nochmals 7,50 €, sofern für Raumnutzung der Jugendmitglieder eine Entschädigung zu leisten ist, gewährt werden, gilt auch künftig für alle Vereine im Bereich Musik, Gesang und Sport.

Diese Regelung ist auf 3 Jahre befristet und danach neu zu behandeln.“

Die jährlichen Ausgaben betrugen in den Jahren 2019 bis 2021 rund 3.200,00 € bis 4.100,00 €.

In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 27.02.2023 wurden die Benutzungsgebühren für die neu erbaute Doppelsporthalle u. a. wie folgt festgelegt:

„Die Gebühr bemisst sich je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:

1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):          
vom 11.03.2023 bis 30.04.2023 sowie
vom 01.10.2023 bis 30.04.2024:        20,- € zzgl. etwaiger MwSt.
vom 01.05.2023 bis 30.09.2023:        10,- € zzgl. etwaiger MwSt.“


geplante Neuregelung ab 01.01.2023 (Förderbausteine):

  1. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder
  2. Vollumfängliche Übernahme der Kosten der Jugendabteilungen für die Nutzung der Sporthalle Gößweinstein
  3. Zuschuss für Vereine bei externer Miete


Ausgehend von den verschiedenen Förderbausteinen (1-3) ergibt sich folgender Aufwand für den Markt Gößweinstein:

  1. Grundförderung:        7,50 € / jugendlichem Mitglied
Mitgliederzahl z. 01.01.2023:                250

       7,50 € * 250 = 1.875,00 €

  1. Buchungszeiten der Jugendvereine, basierend auf den Angaben aus 2022 und teilweise der tatsächlichen Nutzung von September 2022 bis März 2023:

Buchungsstunden:                                172,50
Nutzungsentgelt Sporthalle / Stunde:          20,00 €

172,50 * 20,00 € = 3.450,00 €

  1. Zuschuss für Vereine bei externer Mietzahlung:         7,50 € / jugendlichem Mitglied

1.000,00 € als Förderung vorgesehen, da die tatsächliche externe Miete / Nutzung derzeit nicht bekannt ist

Die Gesamtförderung für die Jugend beläuft sich aufgrund der Förderbausteine 1 bis 3 derzeit auf insgesamt 5.450,00 €.

Beschluss

Die Jugendförderung des Marktes Gößweinstein wird ab dem Jahr 2022 wie folgt festgelegt:

1. Grundförderung je jugendlichem Vereinsmitglied:        7,50 € / Jahr
(derzeit SV Gößweinstein, FC Wichsenstein, Schützenverein Gößweinstein, Narrenkübel Gößweinstein, Musikverein Gößweinstein)

2. Vollumfängliche Übernahme der Kosten der Jugendabteilungen für die Nutzung der Sporthalle Gößweinstein

3. Zuschuss für Vereine bei externer Mietzahlung:         7,50 € / jugendlichem Mitglied / Jahr

Die Regelungen gelten auch künftig für alle Vereine im Bereich Musik, Gesang und Sport.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 08:26 Uhr