Zuordnung der Anwesen Moritz 18, 19 und 20 zum Gemeindeteil Sachsenmühle


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Verwalter des Kreativzentrums Sachsenmühle (an der B 470, nördlich der Wiesent) hat angefragt, ob nicht eine amtliche Adressänderung erfolgen könnte (siehe Anlage). Das Anwesen hat die Anschrift „Moritz 18“. Diese sei extrem irreführend, da an der Straße das grüne Schild „Sachsenmühle“ stehe. Krankenwagen usw. würden „Moritz 18“ nicht finden.

Eine Adressänderung müsste in der Folge auch für die sich ebenfalls an der B 470 befindlichen Anwesen „Moritz 19“ und „Moritz 20“ erfolgen. 

Die betroffenen Anwesen sollten künftig die Adressen „Sachsenmühle 4, 5 und 6“ erhalten. 

Zur Historie wird angemerkt, dass die sich südlich der Wiesent befindlichen Anwesen Sachsenmühle 1, 2 und 3 vor der Gebietsreform der ehemaligen Gemeinde Leutzdorf zugehörig waren, wohingegen die Anwesen Moritz 18, 19 und 20 dem Ortsteil Moritz und so der früheren Gemeinde Behringersmühle angehörten.

Da seit der Gebietsreform alle sechs Anwesen dem Markt Gößweinstein zugehörig sind, ist es vor allem aus Gründen der Notfallversorgung geboten, eine Adressänderung der Anwesen Moritz 18, 19 und 20 vorzunehmen. So wird der Gefahr begegnet, dass im Notfall die Anwesen Nr. 18 bis Nr. 20 in dem sich auf der Höhe befindlichen Ortsteil „Moritz“ gesucht werden. Hierdurch kann unter Umstände wertvolle Zeit eingespart werden. 

Die Eigentümer der Anwesen „Moritz 19“ und „Moritz 20“, welche auch in beiden Anwesen wohnhaft sind, wurden um Stellungnahme gebeten, falls Einwände bestehen würden

Von den Eigentümern des Anwesens „Moritz 20“ erfolgte keine Rückmeldung. 

Der Eigentümer des Anwesens „Moritz 19“ hingegen hat Einwände vorgetragen (siehe Anlage). Diese könnten jedoch weitgehend ausgeräumt werden, sofern eine Neuadressierung nicht in „Sachsenmühle 5“, sondern vielmehr in „Sachsenmühle 19“ erfolgen würde. Diese Adressierung wurde vom Eigentümer bislang aus praktischen Gründen teilweise schon verwendet.

Auch der Verwalter des Kreativzentrums wünscht aus den o.g. Gründen anstatt einer Neuadressierung „Sachsenmühle 4“ die Adresse „Sachsenmühle 18“. 

Beschluss

Die Anwesen „Moritz 18, 19 und 20“ werden künftig dem Gemeindeteil „Sachsenmühle“ zugeordnet. Die Hausnummern werden wie bisher beibehalten.
Die notwendigen Schritte sind einzuleiten.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 08:26 Uhr