Herr Dremel stand bereits bei der gemeinsamen Ortsbegehung für Fragen zur Verfügung. Er stellt fest, dass der Weg in keinster Weise der Funktion einer ordentlichen Straße entspricht. Eine einfache Befestigung würde zu Problemen führen und wäre nicht zu empfehlen. Um die Verkehrssicherheit herzustellen gebe es keine Kompromisse. Er erläutert verschiedene Ausbaustandards anhand unterschiedlicher Richtlinien. Dem Grunde nach stehen vier Ausbauvarianten zu Verfügung:
1. Belassen des Bestandes mit beidseitigem Ausbau des Bankettes mit 75 cm
2. Rückbau der Bestandstrasse auf einspurige Fahrbahn mit Ausweichstellen
3. Verbreiterung der Fahrbahn
4. regelkonformer Gesamtausbau
Nach Einschätzung von Herrn Dremel würde selbst ein regelkonformer Gesamtausbau nicht bezuschusst. Bei allen anderen Varianten wäre wohl mit Kosten im deutlich sechsstelligen Bereich zu rechnen. Zudem würde eine neu Asphaltschicht zu schnellerem Fahren verleiten.
Ein sog. Ausbau „Light“ würde zu höheren Fahrgeschwindigkeiten und somit auch zu erhöhten Unfallzahlen führen.
Zudem wären vorab, wie bereits mehrfach besprochen, die Einwilligungen von betroffenen privaten Grundstückseigentümern einzuholen.
Die Nutzung des Finsterweges als Fußrundweg um Gößweinstein würde durch einen Ausbau eingeschränkt.
Es wird geschätzt, dass während der knapp einstündigen Ortsbegehung 30 bis 40 Fahrzeuge den Finsterweg befuhren. Von Teilen des Rates wird begrüßt, dass diese Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt von Gößweinstein nicht zusätzlich belasten. Der Ausbau „Light“ wäre deshalb wünschenswert. Eventuell könnte dies jedoch zum Ergebnis führen, dass dies zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht würde. Ein vernünftiger Vollausbau wäre deshalb nicht zu umgehen.
Die Ansicht, dass eine Überbelastung der Ortsdurchfahrt von Gößweinstein bestehen würde, wird nicht von jedem Marktgemeinderatsmitglied geteilt.
Anderseits besteht auch Unverständnis, darüber dass der Freistaat den Bau einer Umgehung nicht vorantreibt.
Auf die Finanzierbarkeit der Maßnahme wird auf Grund der in den nächsten Jahren anstehenden Ausgaben u. a. im Bereich der Kinderbetreuung und des geplanten Rathausneubaus hingewiesen.
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten werden ausführlich diskutiert. Letztlich besteht Einigkeit darüber, den Status quo aus finanzieller und verkehrssicherheitstechnischer Sicht grundsätzlich zu erhalten. Regelmäßiger Unterhalt soll gewährleistet werden.