Ertüchtigung bzw. Ausbau des Finsterweges; Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde in der Sitzung am 28.02.2023 zuletzt beraten. Folgender Beschluss ist ergangen:

„Es erfolgt eine Ortsbegehung durch den Marktgemeinderat unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs.“

Auf das Protokoll der Sitzung wird insoweit verwiesen.

Vor der Sitzung ist um 18.00 Uhr eine gemeinsame Ortsbegehung unter Hinzuziehung von Herrn Christian Dremel vom Büro Höhnen & Partner aus Bamberg vorgesehen.
Herr Dremel wird auch in der Sitzung für Fragen zu Verfügung stehen.

Beratung

Herr Dremel stand bereits bei der gemeinsamen Ortsbegehung für Fragen zur Verfügung. Er stellt fest, dass der Weg in keinster Weise der Funktion einer ordentlichen Straße entspricht. Eine einfache Befestigung würde zu Problemen führen und wäre nicht zu empfehlen. Um die Verkehrssicherheit herzustellen gebe es keine Kompromisse. Er erläutert verschiedene Ausbaustandards anhand unterschiedlicher Richtlinien. Dem Grunde nach stehen vier Ausbauvarianten zu Verfügung:
1. Belassen des Bestandes mit beidseitigem Ausbau des Bankettes mit 75 cm
2. Rückbau der Bestandstrasse auf einspurige Fahrbahn mit Ausweichstellen
3. Verbreiterung der Fahrbahn
4. regelkonformer Gesamtausbau

Nach Einschätzung von Herrn Dremel würde selbst ein regelkonformer Gesamtausbau nicht bezuschusst. Bei allen anderen Varianten wäre wohl mit Kosten im deutlich sechsstelligen Bereich zu rechnen. Zudem würde eine neu Asphaltschicht zu schnellerem Fahren verleiten.

Ein sog. Ausbau „Light“ würde zu höheren Fahrgeschwindigkeiten und somit auch zu erhöhten Unfallzahlen führen.
Zudem wären vorab, wie bereits mehrfach besprochen, die Einwilligungen von betroffenen privaten Grundstückseigentümern einzuholen.
Die Nutzung des Finsterweges als Fußrundweg um Gößweinstein würde durch einen Ausbau eingeschränkt.
Es wird geschätzt, dass während der knapp einstündigen Ortsbegehung 30 bis 40 Fahrzeuge den Finsterweg befuhren. Von Teilen des Rates wird begrüßt, dass diese Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt von Gößweinstein nicht zusätzlich belasten. Der Ausbau „Light“ wäre deshalb wünschenswert. Eventuell könnte dies jedoch zum Ergebnis führen, dass dies zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht würde. Ein vernünftiger Vollausbau wäre deshalb nicht zu umgehen.
Die Ansicht, dass eine Überbelastung der Ortsdurchfahrt von Gößweinstein bestehen würde, wird nicht von jedem Marktgemeinderatsmitglied geteilt.
Anderseits besteht auch Unverständnis, darüber dass der Freistaat den Bau einer Umgehung nicht vorantreibt.
Auf die Finanzierbarkeit der Maßnahme wird auf Grund der in den nächsten Jahren anstehenden Ausgaben u. a. im Bereich der Kinderbetreuung und des geplanten Rathausneubaus hingewiesen. 
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten werden ausführlich diskutiert. Letztlich besteht Einigkeit darüber, den Status quo aus finanzieller und verkehrssicherheitstechnischer Sicht grundsätzlich zu erhalten. Regelmäßiger Unterhalt soll gewährleistet werden.

Beschluss

Der Ausbau „Light“ des Finsterweges (Bestandstrasse plus 75 cm breite Bankette bzw. alternativ Rückbau der Bestandstrasse auf einspurige Fahrbahn mit Ausweichstellen) wird nicht weiterverfolgt. Entsprechende Haushaltsmittel für den regelmäßigen Unterhalt der Straße sind zu Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 08:26 Uhr