Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1830, Gmkg. Stadelhofen, zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Marktgemeinderatssitzung, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1830, Gmkg. Stadelhofen (Lage zwischen Bösenbirkig und Gößweinstein), beabsichtigt der Grundstückseigentümer und Bauwerber eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Ein entsprechender Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 08.03.2023 beim Markt Gößweinstein eingegangen.
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rund 5 ha und wird teilweise als Waldfläche genutzt. Das bedeutet, dass die Fläche für die PV-Anlage kleiner als 5 ha sein soll. 

Auf dem Gebiet des Marktes Gößweinstein wurde bislang keine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet. Insofern sollte entschieden werden, ob der Errichtung solcher Anlagen im Marktgemeindegebiet grundsätzlich zugestimmt wird. 
Sofern eine grundsätzliche Zustimmung erfolgt, sollte über das vorliegende Vorhaben entschieden werden.
Im Falle einer positiven Entscheidung über den vorliegenden Antrag wären mit dem Antragsteller verschiedenartige Verträge, möglicherweise unter Einbeziehung eines Rechtsbeistandes, abzuschließen. Dies dürfte zeitlich doch mehrere Wochen beanspruchen. Ein Aufstellungsbeschluss sollte deshalb erst nach Vorliegen der notwendigen Verträge gefasst werden. Zusätzlich ist wohl noch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.  

Beratung

Grundsätzlich wird der Ausbau erneuerbarer Energien fraktionsübergreifend begrüßt. Da es sich bei der geplanten Anlage um die erste Anlage auf dem Gebiet des Marktes Gößweinstein handelt, sind die hierfür gemachten Vorgaben richtungsweisend. Ein Kriterienkatalog, welcher auch für den Bau künftiger Anlagen gilt, sollte deshalb erarbeitet werden. Die Kriterien sollten sorgfältig festgelegt werden. Die Einbeziehung der Anwohner wird für notwendig erachtet. Zudem sollte die Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen soweit als möglich vermieden werden. 
Die Anlagengröße von rund drei bis maximal fünf Hektar wird vom Marktgemeinderat teilweise als groß angesehen. Dem wird vom Ersten Bürgermeister widersprochen. Bei noch kleineren Anlagen würde die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt.
Für die Erstellung des Kriterienkataloges könnte die Beratung des Institutes für Energietechnik in Anspruch genommen werden. Auch sollten die Erfahrungen anderer Kommunen mit einbezogen werden.

Beschluss

Der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Markt Gößweinstein wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Sachverständigen das Muster eines städtebaulichen Vertrages sowie einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu erarbeiten. Diese sind dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach positiver Beschlussfassung können diese dem Antragsteller vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2023 11:58 Uhr