Fl.Nr. 243/1, Gmkg. Kleingesee; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses und eines 3-Spann-Reihenhauses mit Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 243/1, Gmkg. Kleingesee, mit einer Grundstücksfläche von 2.209 qm sollen am Ortsrand von Kleingesee fünf Einfamilienhäuser in Form eines Doppel- und Reihenhauses entstehen. Zu jedem Haus gehören davor 2 Stellplätze. Die Zufahrt zu den Häusern erfolgt über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt von der Ortsstraße „Am Söhrig“. Die Wohnungen erstrecken sich jeweils über das Erd- und Obergeschoss. Das Dachgeschoss (Dachboden) ist nicht ausgebaut. Die Häuser erhalten ein Satteldach mit 25 Grad Dachneigung. Die Firsthöhe beträgt 8,67 m.
Mit der Bebauung in der vorliegenden Form besteht grundsätzlich Einverständnis.

Folgende Hinweise werden gegeben:
  1. Aufgrund der großen Flächenversiegelung sollen die Fahrstraßen und Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Pflastersteine mit breiten Fugen) gepflastert werden. Sollte die Fahrstraße asphaltiert werden, sollte das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern.
  2. Sofern möglich, wird der Einbau von Zisternen begrüßt
  3. Bis auf die Zu- und Abfahrt ist das Grundstück einzugrünen (insbesondere die Mülltonen)
  4. Auf dem Grundstück sind neben Hecken auch neben den bereits im Grundrissplan EG dargestellten Bäumen an der nördlichen Grundstücksgrenze mind. drei weitere Bäume vorzusehen
  5. Sofern es noch möglich ist, sollten ein bis zwei Besucherparkplätze vorgesehen werden
  6. Auf die Nähe zur angrenzenden Staatsstraße 2191 und den damit verbunden Immissionen wird verwiesen

Beratung

Es wird Wert auf eine Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück gelegt.
Da der Eigentümer des Baugrundstückes auch Eigentümer des nördlich davon liegenden Grundstückes ist, wäre es sinnvoll, für eine mögliche spätere Bebauung des nördlichen Grundstückes auf dem Baugrundstück eine Zufahrtsmöglichkeit für dieses zu schaffen bzw. freizuhalten.      

Beschluss

Mit der Bebauung in der vorliegenden Form (Pläne vom 22.11.2023) besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Hinweise a bis f sollten in der weiteren Planung möglichst berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 13:37 Uhr