Fl.Nr. 2100, Gmkg. Gößweinstein;
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und Carport
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das geplante Bauvorhaben gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Flurteil Heuberg“, von dessen Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen wie folgt beantragt werden:
- Überschreitung der Baugrenzen fürs Wohnhaus und die Garage
- Dachneigung 22 Grad anstelle 28 – 32 Grad
- Garage mit Flachdach anstatt Dachneigung und Dacheindeckung wie Hauptdach
- Carport mit Pultdach anstatt Dachneigung und Dacheindeckung wie Hauptdach.
Die beantragten Befreiungen werden begründet mit Kosteneinsparungen (zählt nicht) sowie bereits vorhandener Befreiungen in der Nachbarschaft.
Den beantragten Befreiungen kann zugestimmt werden.
Beschluss
Für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und Carport auf der Fl.Nr. 2100, Gmkg. Gößweinstein, werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Flurteil Heuberg“ nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen wie folgt erteilt:
- Überschreitung der Baugrenzen fürs Wohnhaus und die Garage
- Dachneigung 22 Grad anstelle 28 – 32 Grad
- Garage mit Flachdach anstatt Dachneigung und Dacheindeckung wie Hauptdach
- Carport mit Pultdach anstatt Dachneigung und Dacheindeckung wie Hauptdach.
Das gemeindliche Einvernehmen mit den vorstehenden Befreiungen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2023 13:37 Uhr