Fl.Nr. 406/7, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung Wohnung zur Ferienwohnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/7 der Gemarkung Gößweinstein steht ein Mehrfamilienwohnhaus (MFH). Der Eigentümer einer dieser Wohnungen möchte diese künftig als Ferienwohnung vermieten. Voranfragen des Eigentümers beim Landratsamt (LRA) ergaben, dass hierfür ein Bauantrag zu stellen und auch eine Abweichung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan „C“ Am Sportplatz notwendig ist. Veränderungen an der Wohnungsgröße oder auch am Gebäude sind nicht gegeben. Da das Vorhaben (Ferienwohnung) sich in einem allgemeinen Wohngebiet befindet, sind Ferienwohnungen darin nur ausnahmsweise zulässig. Ein Antrag auf Abweichung mit Begründung ist deshalb zu stellen. In den Bauantragsunterlagen liegt hierzu ein formloser Antrag vor.

Beschluss

Für die Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung im Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/7 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB mit der Abweichung vom Bebauungsplan „C“ Am Sportplatz erteilt, so dass eine Ferienwohnung ausnahmsweise zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2023 15:13 Uhr