Fl.Nr. 228, Gmkg. Stadelhofen; Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 228 der Gemarkung Stadelhofen wird ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage gestellt.
Das Grundstück befindet sich am Ortseingang von Stadelhofen (kommend von Gößweinstein) auf der rechten Seite.

Bauleitplanung:
Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Eine Privilegierung wird nicht vorgebracht bzw. ist offensichtlich nicht gegeben. Somit sprechen öffentliche Belange (FNP) erstmal gegen eine Bebauung des Grundstückes.
Um eine Bebauung zu ermöglichen, ist eine Bauleitplanung (Änderung/Anpassung FNP) notwendig.

Erschließung/Zu- und Abfahrt:
Das Grundstück liegt zwar an einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Fl.Nr. 226/5), jedoch soll die Zu- und Abfahrt über das Grundstück Fl.Nr. 231 der Gemarkung Stadelhofen erfolgen. Für diese vorhandene Wegefläche und für das Grundstück Fl.Nr. 224/3 liegt jedoch keine Widmung vor.
Die beiden Grundstücke müssen somit noch zur öffentlichen Verkehrsfläche (Ortsstraße) gewidmet werden.

Erschließung Abwasser/Oberflächenwasser:
Im öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 226/5 und im Grundstück Fl.Nr. 231 befindet sich der Schmutzwasserkanal. Ein Anschluss daran ist grundsätzlich möglich. Sofern im Kellergeschoss des Wohnhauses Abwasser anfällt, ggf. auch je nach Höhenlage des Hauses, kann die Abwasserbeseitigung nur über eine Hebeanlage erfolgen. Oberflächenwasser muss auf dem Baugrundstück versickern.

Erschließung Wasserversorgung:
Die Stellungnahme des Wasserversorgers (ZV Wiesentgruppe) muss noch eingeholt werden, jedoch dürfte es hier kein Problem geben, da im öffentlichen Feld- und Waldweg die Wasserleitung liegt und das Grundstück daran angeschlossen werden kann.

Hinweis:
Da am Baugrundstück die Staatsstraße 2191 vorbeiführt, ist zu dieser ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten. Im Lageplan ist dies bereits berücksichtigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 228 der Gemarkung Stadelhofen wird nach § 36 BauGB vorerst nicht erteilt, da notwendige Voraussetzungen (FNP, Erschließung) noch nicht gegeben sind. In Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde ist deshalb die Bebaubarkeit des Grundstückes zu prüfen, um eine Bebauung zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2023 15:13 Uhr