Fl.Nr. 38, Gmkg. Kleingesee; Neubau eines offenen Schweinestalls mit Auslauf


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt einen Vorbescheid (Antrag auf Vorbescheid) auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 38 (Außenbereich) für den Neubau eines offenen Schweinestalls (Umschließung an 3 Seiten, Vorderseite offen) für die künftige Haltung von 50 – 70 Schweinen (Strohschweinen) mit Auslauf.
Der offene Stall hat eine Grundfläche von 14,00 m x 7,00 m (+ 2,00 m Dachüberstand). Dies ergibt eine Grundfläche von 98,00 m², bzw. eine überdachte Fläche von mind. 126,00 m². Nach Artikel 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO könnte das Gebäude bei Vorliegen einer Privilegierung (die Privilegierung wurde bei einem Bauvorhaben des Antragstellers aus 2010 -BV 20100132- bestätigt) aufgrund seiner Größe und weiterer Punkte verfahrensfrei sein. Da der Stall vermutlich nicht nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt ist, wird eine Baugenehmigung für erforderlich gehalten. 
Nachteilige Immissionen (Lärm, Geruch) dürften auf die angrenzende Bebauung nicht zu erwarten sein, da sich das Stallgebäude in mind. 80 m Entfernung zur Wohnbebauung befindet.
Sofern für den Antragsteller eine Privilegierung vorliegt, kann für den Neubau eines offenen Schweinestalls im Außenbereich das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beratung

Im Sachverhalt wird zwar darauf hingewiesen, dass das Gebäude mind. 80 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist und dadurch keine nachteiligen Immissionen zu erwarten sind. Aufgrund der Freilandhaltung und der damit verbundenen Auslauffläche für die Schweine gelangen diese aber wesentlich näher an die Wohnbebauung. Zu den Immissionen wie Geruch und Lärm bestehen deshalb bedenken.

Beschluss

Für den Neubau eines offenen Schweinestalles mit Auslauf auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 38 der Gemarkung Kleingesee wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, wenn die Privilegierung gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 10:26 Uhr