Fl.Nr. 355, Gmkg. Leutzdorf; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Kinderspielplatzes bei Leutzdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Kinderspielplatzes im Außenbereich (landwirtschaftliche Fläche / Waldfläche) auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 355 der Gemarkung Leutzdorf soll ein Kinderspielplatz für den Ortsteil Leutzdorf errichtet werden, für den eine Baugenehmigung erforderlich wird.
Um Planungssicherheit zu erhalten, wird deshalb eine Bauvoranfrage an das Landratsamt Forchheim gestellt.
Die Grundfläche für den Spielplatz beträgt ca. 510 qm. An Spielgeräten sind neben Kinderschaukeln, Wippengeräten, Wippe, Rutsche, Erdhügel, Klettergerüst/Kletterturm, Karussell, Sandkasten, Balancierbalken o.ä. etc. als Spielgeräte im Gespräch. Die genaue Anzahl an Spielgeräten und deren Standort ist noch nicht festgelegt, erfolgt aber in enger Abstimmung mit Eltern aus Leutzdorf.
Ob ein Maschendrahtzaun um den Spielplatz (oder auch nur teilweise) errichtet und/oder notwendig ist, ist noch unklar, soll aber im Genehmigungsverfahren mit geprüft werden.
Der Zugang zum künftigen Kinderspielplatz erfolgt über den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 329, Gmkg. Leutzdorf.


Der Standort des Spielplatzes befindet sich im Wasserschutzgebiet und innerhalb des Naturparkes Fränkische Schweiz – Frankenjura.

Beratung

Eine Einzäunung des Spielplatzes wird nicht für unbedingt notwendig gehalten. Eher sollte das Regenüberlaufbecken (RÜB) gegenüber (auf Fl.Nr. 313/1) eine Einzäunung erhalten. Auf die Nachfrage, wer künftig für den Unterhalt und die Betreuung für den Spielplatz verantwortlich ist, wird mitgeteilt, dass dies der Markt Gößweinstein sei.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Bauvoranfrage für einen Spielplatz (ca. 510 qm) auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 355 der Gemarkung Leutzdorf wird erteilt. Für die Errichtung des Spielplatzes im Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura wird einer Ausnahme zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 11:48 Uhr