Instandsetzung Kloster Gößweinstein; Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.12.2018, TOP 2 Nr. 3, im Zuge der anstehenden Sanierung des Klosters behandelt (siehe nachstehend).

Sachverhalt bisher:
„3. Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang
-   Es ist gewünscht, einen barrierefreien Parkplatz gegenüber dem Klostereingang auszuweisen
-   Die Gemeinde erklärt sich hierzu bereit
-   Es entstehen dem Freistaat keine Kosten
       

Beratung:
Im Gremium werden nachstehende Punkte diskutiert:
Viele ältere Menschen nutzen diesen Bereich als Gehweg. Auch bei Gängen zum Friedhof (z.B. bei Beerdigungen etc.) wird dieser Gehwegbereich von vielen Kirchgängern benutzt. Ein Parkplatz würde an dieser Stelle zu Behinderungen der Fußgänger führen.
Je nachdem, wie auch geparkt wird, kann es bei Begegnungsverkehr in diesem Bereich eng werden.
Die Anbringung eines Parkplatzschildes wird als störend im Bereich der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude empfunden. 
Mit der Ausweisung eines Behindertenparkplatzes wird aber gerade gehbehinderten Kirchenbesuchern und vor allem den Besuchern des Klosters eine sehr nahe Parkmöglichkeit ermöglicht. Zudem ist die Parkfläche weniger belegt, wie wenn es eine „normale“ Parkfläche wäre. Die Kenntlichmachung der Parkfläche, sofern gewünscht, sollte mit Bodennägeln erfolgen.
Bei der Ortsbegehung wird angesprochen, dass entlang der Klosterkirchenmauer ein Gehweg mit einer Breite von 1,20 m für wichtig erachtet wird. Wenn die verbleibende Restfläche ausreichend ist, kann ein Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen werden. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung.

Beschluss:
Es wird festgelegt, dass entlang der Klosterkirchenmauer ein Gehweg mit einer Breite von 1,20 m für wichtig erachtet wird. Sollte die verbleibende Restfläche es zulassen einen, Schwerbehindertenparkplatz auszuweisen, erfolgt dies. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung eines Parkplatzes.

Abstimmungsergebnis:  7:0“

Mit E-Mail vom 27.12.2018 erfolgte von der PI Ebermannstadt, Herrn Johannes Götz, folgende Stellungnahme dazu:
„Behinderten-Parkplatz Viktor-von-Scheffel-Straße:
Aus polizeilicher Sicht besteht keine Notwendigkeit, einen Behinderten-Parkplatz einzurichten. Weiterhin könnten folgende Probleme auftauchen:
  • Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge (Einmündung Am Kreuzberg)
  • Fahrzeuge, welche in Fahrtrichtung links parken
  • Geplante Parkfläche möglicherweise nicht ausreichend für einen Behindertenparkplatz“

Mit E-Mail vom 27.12.2018 an das Staatliche Bauamt Bamberg, Frau Pflaum, wurde folgendes mitgeteilt:
„…. Nach Abstimmung mit der Polizeiinspektion Ebermannstadt können wir der Einrichtung eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang nicht zustimmen. Die wesentlichen Gründe dafür sind:
  • Die Einrichtung eines Parkplatzes würde eine Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge (Einmündung Am Kreuzberg) bedeuten.
  • Mit der Einrichtung eines Parkplatzes, ist von Fahrzeugen auszugehen, welche in Fahrtrichtung links parken.
  • Die vorhandene Fläche ist nicht ausreichend um einen barrierefreien Parkplatz unter Berücksichtigung eines Gehweges von 1,20 m Breite zu gewährleisten.“

Anliegen neu:
Seitens des Staatlichen Bauamtes wurde erneut um die Ausweisung eines barrierefreien Parkplatzes gebeten, da die Sanierung des Klosters bevorsteht.

Beschluss

Dem Anliegen des Staatlichen Bauamtes Bamberg auf Ausweisungen eines barrierefreien Parkplatzes gegenüber dem Klostereingang wird erneut nicht nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 11:48 Uhr