Fl.Nr. 634 und 635, Gmkg. Behringersmühle; Errichtung einer Halle für Wohnmobile mit Eigentümerwohnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Auf den Grundstücken Fl.Nr. 634 und 635 in Wölm soll eine neue Halle für die Einstellung von Wohnmobilen (auf Mietbasis) und einer Wohnung für den Eigentümer errichtet werden. Laut Mitteilung des Antragstellers soll in der Halle zeitweise auch die Einstellung eines Linienbusses und/oder Reisebusses erfolgen, sofern diese nicht unterwegs sind. Es ist keine Pflege und Wartung der Omnibusse in der Halle geplant, da dies in Absprache bei anderen Unternehmen erfolgt. Hauptzweck des neuen Gebäudes wird in der Zukunft der Betrieb einer PV-Anlage sein, um ein E-Taxi betreiben zu können.
Gemäß den Angaben des Antragstellers eine Anfahrt aus Richtung Süden notwendig, weil
  1. der Grünflächenverbrauch anders um ein Vielfaches höher wäre
  2. für die angrenzende Wohnung kein Kanalabfluss möglich wäre
  3. die dafür nötige Aufschüttung unverhältnismäßig wäre
  4. die Schwierigkeiten durch die zusätzliche Steigung im Winter noch verschärften
  5. die optimale Ausrichtung der PV-Anlage in Frage stünde

Erschließung:
Straße / Stellplatzsatzung
Die Baugrundstücke grenzen jeweils an die Ortsstraße an (öffentliche Verkehrsfläche).
Nach Angaben des Antragstellers erfolgt die Ein- und Ausfahrt in die Halle auf der Ostseite.
Aufgrund der offenen Halle ist aber auch, zumindest mit kleineren Fahrzeugen eine Ein- und Ausfahrt auf der Südseite möglich. Somit wird auf den Stauraum auf der Südseite vor der Halle eingegangen. In der Stellplatzsatzung des Marktes Gößweinstein ist vor Garagen ein Stauraum von mind. 5,00 m vorgegeben. Zwischen der offenen Halle und der Straßengrundstücksgrenze beträgt der Abstand zwischen 3,80 m und ca. 4,00 m für eine mögliche Zu- und Abfahrt. Eine Abweichung von der Festsetzung der Stellplatzsatzung ist deshalb erforderlich.

Wasserversorgung
Das Grundstück Fl.Nr. 635 ist bereits an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Wasserversorgung ist somit gesichert.

Abwasserentsorgung
Das Grundstück Fl.Nr. 635 ist bereits an die öffentliche Abwasserversorgung angeschlossen. Die Darstellung der Abwasserleitungen (Schmutz- und Oberflächenwasser) in den Bauplänen entspricht nicht der künftigen Ausführung. Die Abwasserentsorgungsleitungen sind somit in den Bauplänen richtig darzustellen.


Bauplanung:
Die Bauflächen in der Ortschaft Wölm sind im Flächennutzungsplan des Marktes als gemischte Baufläche dargestellt. Die Bauflächengrenze verläuft durch die beplanten Grundstücke.
Sofern es sich bei der Halle um eine „reine“ Unterstellhalle für Wohnmobile und befristet/zeitweise auch für Omnibusse handelt, kann unter Umständen von einem „nicht wesentlich störenden“ Betrieb ausgegangen werden. Vom Antragsteller ist deshalb der Betriebsablauf noch näher zu beschreiben und sollte im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

Beschluss

Für den Neubau einer Halle für Wohnmobile mit Eigentümerwohnung auf den Grundstücken Fl.Nr. 634 und 635 der Gemarkung Behringersmühle wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Abweichung von der Stellplatzsatzung 2018 für den zu geringen „Stauraum“ zwischen Halle und Straße (Südseite) wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 11:48 Uhr