Fl.Nr. 2617, Gmkg. Stadelhofen; Errichtung eines Funkmastes mit einer Gesamthöhe von 45,90 m, Standortverschiebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Errichtung dieses Funkmastes war bereits Gegenstand der Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.04.2022 (TOP 3). Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde damals einstimmig erteilt. 
Mit Schreiben vom 17.02.2023 teilte das Landratsamt Forchheim mit, dass der Standort des Funkmastes verschoben wurde. Nach der neuen Planung befindet sich der neue Standort weiterhin auf dem Grundstück Fl.Nr. 2617, wurde jedoch geringfügig in das Waldinnere (östliche Richtung) verschoben. 
Die Erschließung zum Funkmast erfolgt über den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 2524 der Gemarkung Stadelhofen, wie vorher auch.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für die geringfügige Verschiebung des Funksendemastes auf der Fl.Nr. 2617 der Gemarkung Stadelhofen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 11:48 Uhr