Fl.Nr. 1155, Gmkg. Leutzdorf; Umbau des bestehenden Regenrückhaltebeckens in ein Retentionsbodenfilterbecken und Neubau eines nachgeschalteten Regenrückhaltebeckens


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Sachverständigenbüro Schneeberg und Kraus wurde mit der gesamtheitlichen Zustandsbewertung des Abwasserkanalnetzes im Hauptort Gößweinstein beauftragt. Die Ergebnisse der Bewertung wurden von Ingenieur Müller bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 16.12.2021 vorgestellt. U.a. auch der notwendige Umbau und die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens in Etzdorf. In der Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2023 wurde hierzu auch der Ing.-Vertrag beschlossen.

Der Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens wurde nun erstellt. Neben dem bestehenden Becken, welches zum Retentionsbodenfilterbecken umgebaut werden muss, entsteht ein neues Becken mit den Ausmaßen von 42,00 m x 21,60 m und einem Volumen von 968,50 m³. Die Einstauhöhe des Wassers beträgt ca. 1,30 m. Das neue Becken kann noch auf der Fl.Nr. 1155 komplett errichtet werden.

Beratung

Es wird hinterfragt, ob die Vorgaben für den Umbau des bestehenden Regenrückhaltebeckens in ein Retentionsbodenfilterbecken und dem Neubau eines nachgeschalteten Regenrückhaltebeckens vom Wasserwirtschaftsamt kommen. Hierzu wird von der Verwaltung mitgeteilt, dass dem so ist. Die Maßnahme ist erforderlich, da beim bestehenden Becken eine Teilversickerung möglich und dies aufgrund von weitergehenden Anforderungen innerhalb des Wasserschutzgebietes nicht mehr erlaubt ist.

Beschluss

Für den Umbau des bestehenden Regenrückhaltebeckens in ein Retentionsbodenfilterbecken und dem Neubau eines nachgeschalteten Regenrückhaltebeckens auf der Fl.Nr. 1155 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.02.2023 15:02 Uhr