Rathausneubau; Festlegung des künftigen Standortes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 14

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 27.02.2023 wurden die Fraktionen gebeten, die möglichen Standortalternativen für einen Rathausneubau zu prüfen.  

Dabei wurden folgende Alternativstandorte mitgeteilt:

Fl.Nr. 264, Grundstück am ehemaligen Hallenbad
Fl.Nr. 669, Grundstück südlich des Bauhofes
Fl.Nr. 209, Grundstück des jetzigen Rathauses
Fl.Nr. 340, Grundstück zwischen Schule und Biomasseheizwerk
Fl.Nr. 287, Multifunktionsplatz in der V.-v.-Scheffel-Straße
Fl.Nr. 252/18, Parkplatz Höhenschwimmbad an der August-Sieghardt-Straße

Seitens des CSU/JuF-Fraktion wurde mitgeteilt, dass die Standorte "Altes Rathaus" sowie "Multifunktionsplatz“ weiterverfolgt werden sollten.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Standorte „Multifunktionsplatz“ und „Gelände altes Hallenbad“ näher in Betracht gezogen werden sollen. 

Die Fraktion FW/BMG spricht sich für den Standort „Multifunktionsplatz“ aus.

Beratung

Die SPD-Fraktion favorisiert den Standort am Multifunktionsplatz. Als Alternative wird das Grundstück am ehemaligen Hallenbad gesehen. 
Die Standortalternativen am Bauhof, an der Schule sowie am Höhenschwimmbad werden mangels Zentralität ausgeschlossen.
Wegen der beengten Platzverhältnisse und den denkmalrechtlichen Zwängen scheidet auch der Standort am jetzigen Rathaus aus.
Der Standort am Multifunktionsplatz bietet großzügige Platzverhältnisse. Ein Anschluss an das Nahwärmenetz ist ein weiterer Vorteil. Als Nachteile werden hier die zurückgesetzte Platzierung (2. Reihe) sowie der sich davor befindliche Wohnmobilstellplatz angesehen.
Am Hallenbad wäre ein Standort im Bereich des jetzigen Spielplatzes sinnvoll. Die Nähe zu den Einkaufsmärkten wäre hier von Vorteil.
Sollte das Rathaus am jetzigen Standort neu errichtet werden, wäre der Bau einer Tiefgarage sinnvoll. Dies könne sich der Markt Gößweinstein jedoch nicht leisten.
Der sich am Grundstück befindliche Felsblock würde eine Bebauung zusätzlich erschweren.
Das Grundstück sollte nach dem Umzug in ein neues Rathaus verkauft werden. Als gelungenes Beispiel wird hier der Verkauf des ehemaligen Hallenbades genannt.

Die Fraktionsgemeinschaft FW/BMG schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion zu den Vorteilen des Standortes Multifunktionsplatz an und spricht sich ebenfalls für diese Variante aus. Zudem ist an diesem Standort bereits Infrastruktur vorhanden. Die Aufstellung von Bürocontainern für die Verwaltung während der Bauzeit kann entfallen. Die gute Verkehrsanbindung sowie die gute Lage sind Vorteile. Altlasten sind nicht zu erwarten. Hier könnte die neue Mitte von Gößweinstein entstehen. Ein Vorteil ist auch, dass die Aufwertung des Multifunktionsplatzes bereits Teil der ISEK-Fortschreibung ist.

Teilweise haben Marktgemeinderäte ein Faible für das jetzige Rathaus. Eine Begehung wird deshalb angeregt. Eine Renovierung wird für sinnvoll erachtet.

Dem wird entgegnet, dass die bisherigen Planungen keine Barrierefreiheit vorsehen sowie der Brandschutz äußerst problematisch sei. Zudem fallen Parkplätze weg.

Als Vorteil des jetzigen Standortes wird die Grundstückseigentümerschaft durch den Markt Gößweinstein gesehen. Ausreichend Parkplätze stehen insbesondere auch durch den Erwerb des dem Rathaus gegenüberliegenden Grundstückes zur Verfügung. Eine Containerlösung währende der Bauzeit sei nicht zwangsläufig notwendig. Bei Errichtung eines Neubaus hinter dem jetzigen Rathaus könne im alten Gebäude weitergearbeitet werden. 

Dem entgegnet der Erste Bürgermeister, dass er als Dienstvorgesetzter den Verwaltungsmitarbeitern die Belastungen während der Bauzeit nicht zumuten kann. Eine Zwischenlösung sei somit unumgänglich. Sollten Rüttelstopfsäulen zur Stabilisierung des Untergrundes notwendig sein, wäre dies eine erhebliche Belastung für die Anwohner. Die Anzahl der Besucherparkplätze wäre ein Problem.

Die bei Sanierung des Pfarramtes angebrachten Bedenken (Unwägbarkeiten bei Sanierung eines Altbestandes) müssten auch für das bestehende Rathaus gelten.

Dem wird entgegnet, dass hier die Kubatur um ein Vielfaches geringer ist.

Für das Grundstück am Multifunktionsplatz besteht ein Erbbaurechtsvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein. Eine Zustimmung der Kirchenstiftung zur Errichtung eines Rathauses wäre notwendig.

Ein Umbau des jetzigen Rathauses ist auch aus Gründen der Arbeitsstättenverordnung und des Brandschutzes nicht zielführend.

Auf die beengte Zufahrtssituation am jetzigen Standort wird hingewiesen.

Beschluss

Als Standort für den Rathausneubau ist folgende Alternative weiter zu verfolgen: Multifunktionsplatz
Entsprechende Maßnahmen sind in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.03.2023 13:32 Uhr