Antrag auf Ertüchtigung des sog. Finsterweges; ggf. Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 13

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.01.2023 hat Herr Ferdinand Haselmeier den Antrag gestellt, die Bürgerempfehlung aus dem Jahr 2021, den sogenannten Finsterweg zu ertüchtigen, in den Investitionsplan für das Jahr 2023 aufzunehmen und zumindest zur Anfinanzierung 200.000,- € bereit zu stellen.
Der Antrag wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung überlassen. Auf den Inhalt wird nicht weiter eingegangen.

Herrn Haselmeier wurde mit Schreiben vom 03.02.2023 wie folgt geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Haselmeier,

Ihren Antrag vom 04.01.2023 haben wir erhalten. Der Antrag wurde im Vorfeld der Beratung zum Haushalt 2023 am 10.01.2023 mit den weiteren Bürgermeistern und den (stellvertretenden) Fraktionsvorsitzenden besprochen. Ziel dieses Gespräches war es unter anderem, über Ihren Antrag zu informieren und Gelegenheit zu geben, Ihren Antrag durch Mitglieder des Marktgemeinderates zu stellen. Dies ist nicht geschehen. Wie Ihnen bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 26.01.2023 mitgeteilt wurde, war die Beantwortung Ihres Schreibens deshalb für die Zeit nach der o. g. Sitzung geplant. 
In der Haushaltsvorberatung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.01.2023 wurden, wie Sie ja selber in der Sitzung mitbekommen haben, 15.000,- € Planungskosten zur Ertüchtigung bzw. des Ausbaus des Finsterweges veranschlagt.  
Auch wurde in der Sitzung am 26.01.2023 ein Antragsrecht von Bürgern verneint. Diese Aussage ist insofern zu ergänzen, dass Bürger natürlich ein Antragsrecht nach Art. 18 b GO besitzen.
Da Ihr Antrag weder im Schreiben 04.01.2023 Bezug auf diese Bestimmungen genommen hat noch den Formerfordernissen dieser Vorschrift entspricht, wurde die oben zitierte Aussage in der Sitzung am 26.01.2023 getätigt.
Zum Inhalt des Antrages selber ist geplant, dieses baldmöglichst mit den Marktgemeinderäten zu besprechen. Über das Ergebnis werden wir Sie dann informieren.  

Mit freundlichen Grüßen

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister“

Sachverhaltsdarstellung zum Antrag:

MGR-Sitzung am 09.09.2021:

In der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung Gößweinstein beantragt, dass der Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße ausgebaut wird.“

Beschluss:

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wurde schon des Öfteren im Marktgemeinderat, insbesondere in den Haushaltsberatungen, thematisiert. Der Ausbau steht jedoch nicht an 1. Stelle in der Priorität. Vielmehr ist als nächste größere Straßenbaumaßnahmen der Ausbau der GVS Sachsendorf Richtung Gemeindegrenze Siegmannsbrunn vorgesehen. 
Der Ausbau des Finsterweges wird deshalb derzeit nicht weiterverfolgt.  

Abstimmungsergebnis: 7:8

MGR-Sitzung am 30.09.2021:

Beschluss:

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wird als notwendig erachtet. Derzeit wird eine Reihe von Großprojekten abgewickelt, welche eine hohe Beanspruchung der Arbeits- und Finanzressourcen des Marktes Gößweinstein bedeuten. Der Ausbau des Finsterweges soll deshalb zum nächsten Haushalt beraten werden. 

Abstimmungsergebnis:  8:7

HFA-Sitzung am 18.01.2022

Beratung:

Seitens des Gremiums wird kritisch hinterfragt, weshalb die Ortsumgehung Gößweinstein-Süd, die GV-Str. Stadelhofen-Sachsendorf-Siegmannsbrunn und der Ausbau der GV-Moschendorf komplett aus dem Investitionsprogramm gestrichen wurden. Hierzu wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der Stabilisierungshilfe und unter Beachtung der dort genannten Auflagen, nicht realisierbare Maßnahmen zu kürzen oder gar zu streichen sind. Hierzu wird auch nochmals auf den o.g. Sachverhalt und den Bescheid der Regierung von Oberfranken verwiesen. Aufgrund fehlender Ressourcen kann eine Realisierung der Maßnahmen nicht erfolgen.

Beschluss:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Haushaltsentwurf 2022 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:  4:3

MGR-Sitzung am 27.01.2022:

Beschluss:

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2022

Abstimmungsergebnis:  11:4

Beschluss:

Dem Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:  11:4



Der Marktgemeinderat hat durch den Beschluss der Haushaltssatzung 2022 sowie dem Beschluss über den Finanzplan 2021 – 2025 durch konkludentes Handeln mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass die Maßnahme den „Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße auszubauen“, nicht verfolgt werden soll. In Bezug auf den diesjährigen Haushalt wird auf das o.g.  Schreiben an den Antragsteller verwiesen.
Da der Antragsteller kein Antragsrecht in der vorgelegten Form besitzt, ist eine Behandlung des Antrages im Marktgemeinderat nicht zwingend notwendig. Sollte zur Klarstellung des Sachverhaltes dennoch eine Behandlung erfolgen, wäre, falls gewünscht, ein entsprechender Beschluss über den Antragsinhalt zu fassen.

Beratung

Es wird eine Übersicht überlassen, welche im Nachgang in das Ratsinformationssystem eingestellt wird. Diese Übersicht erläutert drei Handlungsalternativen:
1. bestehende Trasse in das Eigentum des Marktes Gößweinstein überführen
2. bestehende Trasse erweitern
3. neue Trasse
 
Es wird auf den Marktgemeinderatsbeschluss vom 30.09.2021 hingewiesen, in welchem der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße als notwendig erachtet wird. Im Haushalt 2023 wurden deshalb auch 15.000,- € eingestellt. Es sollten sich ernsthafte Gedanken über die Ertüchtigung der Straße auch im Hinblick auf den Schwerlastverkehr gemacht werden. Dies sei bei einem Verkehrsdruck von 400 Fahrzeugen je Richtung und Tag notwendig. Die Art des Ausbaus sollte festgelegt werden.
Die Handlungsalternative 2, welche teilweise favorisiert wird, ist nach den gemachten Erfahrungen bei anderen Straßenbaumaßnahmen wie z. B. beim Ausbau der GVS Hungenberg – Kohlstein schon wegen des geringen Radius in der S-Kurve wohl nicht förderfähig.
Da die vorhandene Trasse nicht tragfähig sei, sollte eine Umgehung auf einer neuen Trasse mit dem Ziel gebaut werden, dass die Straßenbaulast künftig vom Landkreis Forchheim übernommen wird.
Teilweise wird auch die Meinung vertreten, dass vorab der noch ausstehende Grundstückserwerb durchgeführt werden sollte.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass ein bestandsorientierter Ausbau nicht möglich ist. Zum einen kann auf Grund der Grundstückseigentumsverhältnisse die derzeit mangelhaft vorhandene Straßenentwässerung nicht verbessert werden. Zum anderen müssten die jeweiligen Einfahrten in die Kreis- als auch in die Staatsstraße baulich erheblich angepasst werden.
Ein Ausbau im Kernwegekonzept ist wegen nicht erfolgter Grundstückssicherung abgelehnt worden.
Wiederholt wird auf die Notwendigkeit, die Maßnahme anzugehen, hingewiesen. Zudem wäre über die Verwendung der im Haushalt eingestellten 15.000,- € zu entscheiden.

Letztlich stehen die Schaffung eines Provisoriums für rund 500.000,- € und ein Vollausbau mit den Varianten aus dem Jahr 1994 zur Entscheidung an.

Die Anberaumung eines Vor-Ort-Termines unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs wird als sinnvoll erachtet.                                                                                                            
                                                                                      

Beschluss

Es erfolgt eine Ortsbegehung durch den Marktgemeinderat unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.03.2023 13:32 Uhr