Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Maximilian Sebald


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2023, eingegangen per E-Mail beim Markt Gößweinstein am gleichen Tag, hat Herr Maximilian Sebald mitgeteilt, dass er sein Mandat als Marktgemeinderat niederlegt, da er seinen Hauptwohnsitz schon seit längerer Zeit nicht mehr im Markt Gößweinstein hat. 

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich. 

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt in Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Sebastian Hutzler aus Wichsenstein Listennachfolger.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Maximilian Sebald fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 13:32 Uhr